Da ich in meiner siebenjährigen Selbständigkeit so manche
Möglichkeiten nicht kannte, hat mich dies schon eff. sehr
viel Geld gekostet.
Als Ex-Gründer fährt man ja in der Regel die ersten Jahre
noch Verluste ein, bleibt ja nicht aus. Was wenige jedoch
wissen ist folgendes:
Bedingt durch die Verluste kann man…
- Bei notwendigem Zahnersatz u. Medikamente bei der KV
Härtefallanträge stellen (100% Zahnersatzkostenübernahme !) - Bei der LVA sich auf den Mindestbeitrag zurückstufen lassen
- Wohngeld beanspruchen
Als Nachweis reicht in der Regel der Einkommenssteuernachweis
aus, welcher nach dem ersten Geschäftsjahr vom Finanzamt kommt.
Also hat man im ersten GJ auch Schwierigkeiten hier an Mittel
ranzukommen, doch danach kann es den Start in die Selbständigkeit
erheblich erleichtern.
Die Ersparnis ist enorm und völlig legitim. Vorausgesetzt
der Lebenspartner verdient nicht noch erheblich dazu.
Ja, jetzt kommen sicher wieder welche, die sowas unsozial finden,
das jemand aufgrund seiner selbständigkeit und schlechter
Betriebsergebnisse Steuergelder bekommt. Doch das wollte
ich hier nicht zur Diskussion stellen, ich wollte nur aufzweigen
was möglich wäre.
Gruss
Oliver