Ein Paar Schuh für die gleichen Fuß

Person A geht in den Laden, kauft sich ein paar Schuhe, hat jedoch nur den rechten Schuh angezogen. Da sie ihn super passten hat er den Schuh wieder in den Karton gelegt und so zur Kasse gegangen. Person A fällt nach etwa 2-3 Monaten auf, dass beide Schuh für die gleiche Seite sind. Sprich Rechts- Rechts anstatt Links-Rechts. Kann Person A nochmal zurückgehen und einen der Schuhe gegen den richtigen Schuh eintauschen? Immerhin ist es 2-3 Monate her, jedoch wurden die Schuhe noch nie angezogen.

Ja, hier liegt rechtlich gesehen ein Mangel vor, § 434 III Var. 1 BGB. Darum besteht Anspruch auf Nacherfüllung.

Liegt auch ein Mangel vor, wenn Person A die Quittung nich mehr besitzt?

Das ist nur eine Frage der Beweisbarkeit. Kann der Käufer beweisen, wo er die Schuhe gekauft hat? Mit dem Mangel hat das nichts zu tun.

Nebenbei: Es ist auch im Interess des verkäufers, dass man hingeht. der kann das andere LINKS-LINKS-Paar ja auch nicht verkaufen.