Ein Pflichtteil mit Pflichtteilsstrafklause ?

Lieber Experte,
wie kann folgende Situation auch gesehen werden: die inzwischen Verstorbenen schlossen einen Erbvertrag im Sinne des Berliner Testaments ohne Pflichtteilsstrafklausel ab. Nach dem Tod des Erstverstorbenen bot der Überlebende den beiden Kindern eine Zahlung an, mit dem Hinweis „ihnen stünde ja eigentlich ein Pflichtteil zu“. Dies Angebot wurde zunächst abgelehnt, damit der Überlebende sich einen schönen Lebensabend gönnen könne.
Nachdem das Angebot regelmäßig wiederholt wurde, stimmte das eine Kind nach 6 Monaten doch zu, wobei ein Pflichtteil ausdrücklich nicht verlangt, sondern nur dem Angebot, vom Erbe etwas abzubekommen, entsprochen wurde und darum lediglich um einen angemessenen „Teil“ schriftlich - wie verlangt - gebeten wurde. Die Höhe des Betrags lag allein im Ermessen des Gebenden (und war deutlich niedriger als ein Pflichtteil gewesen wäre).

Kann diese Zahlung nun das Nacherbe beeinfllussen, wenn das andere Kind laufend erhebliche Zuwendungen bekam, das „beschenkte“ aber ausdrücklich auf weitere Geschenke verzichtet hat?

Gibt es Urteile?
Es soll im letzten Jahr ein Gerichtsurteil gegeben haben, dass die Pflichtteilsstrafklause lediglich dann angewendet werden darf, wenn sie ausdrücklich verfügt wurde und nicht automatisch, „als so gemeint“, unterstellt werden darf. Zumindest für das alte Recht.
Der zunächst Überlebende verstarb vor 2 Jahren, also vor der Rechtsreform.
Gilt dieses hier nicht im besonderen Maße, weil eine finanzielle Zuwendung sogar freiwillig angeboten und der Vorerbe nachweislich nicht unter Druck gesetzt wurde?

Muss trotzdem befürchtet werden, dass ein Richter vom Pflichtteil und der Pflichtteilsstrafklause ausgehen würde, wegen eines 10 Jahre zurückliegenden Kommentars, wie ein beauftragter Rechtsanwalt meint?
Gute Argumente sind sehr erwünscht.

Herzlichen Dank für eine schnelle Antwort, da bis Karneval ein nachteiliger „Vergleich“ ansteht.
Gruß p.s.k

Wenn es sich so zugetragen hat, wie Sie schreiben -also nicht mehr und auch nicht weniger- dann dürfte es wohl unzweifelhaft sein, dass kein Pflichtteil verlangt worden ist. Somit kann auch keine Pfl.strafklausel „herbei geredet“ werden, zumal eine solche nicht einmal im Text zu finden ist. Normalerweise bieten Eltern Geld mit dem Ziel an, spätere Pfl.zahlungen zu vermeiden. Dieses hat aber nur dann Sinn, wenn hierbei ein Pfl.verzichtsvertrag geschlossen wird. Aber selbst dieser ist nicht geschlossen worden.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
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