Ein Recht auf Kontaktlinsenrechnung vom Augenarzt?

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand weiter helfen… Ich bekomme nun schon seit drei Jahren, sehr teure Ein Jahres Kontaktlinsen von meinem Augenarzt. Dafür hat er mir immer so kleine Quittungsbelege ausgestellt. Nun brauche ich aber für meine Kankenzusatzversicherung die Rechnungen mit Dioptrienzahl, damit ich einen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten habe. Nun sagte mir die Arzthelferin des Augenarztes am Telefon, das es sein könne, dass sie mir die Rechnungen von vor drei und vor zwei Jahren eventuell nicht ausstellen können, sondern nur die für dieses Jahr. Nun frage ich mich aber warum es denn nicht gehen sollte… die haben doch noch alles in ihrem Computer stehen, oder an was kann es liegen…oder habe ich vielleicht doch ein Recht darauf!

Vielen Dank

Hallo,

selbstverständlich hat man ein Recht darauf eine vernünftige Rechnung zu bekommen.
Vermutlich werden die mit der Ausrede kommen, dass ja alles schon verbucht und verrechnet ist und der Computer nur Rechnungen für noch offene Angelegenheiten ausspuckt. Sollte das der Fall sein muss dann halt eine Rechnung „zu Fuss“ ausgestellt werden.
Also einfach darauf bestehen, dass eine Rechnung ausgestellt wird!

Sorry, da kenne ich mich leider nicht aus.
LG

Hallo Emma163,
Recht oder nicht ist vielleicht nicht unbedingt die Frage: Der Lieferant (hier der Augenarzt) muss die Karteikarte und die Rechnungsdaten über mindestens 10 Jahre aufbewahren. Innnerhalb dieses Zeitraums sollte es möglich sein eine Rechnung zu bekommen mit allen von der Versicherung erforderlichen Daten. Falls das verweigert wird, wäre es angebracht zu fragen was dagegen spricht und warum genau es so schwierig ist. Grundsätzlich gibt es Beschwerdestellen bei den Krankenkassen, die dann in deinem Auftrag tätig werden können.
Viele Grüße,
Ein Kontaktlinsenspezialist

Moin Emma,

das ist eine Rechts/Abrechnungsfrage, da kann ich Dir nicht helfen.

Ich habe als Physiker Kontaktlinsen entwickelt, aber die AA-Praxisgewohnheiten oder gar Rechtsprechung waren nicht in meinem Berufsfeld wichtig.

Tut mir Leid.

Gruß Volker

Ich verstehe deine missliche Lage.
Aber warum sollte die Arztpraxis die Pflicht haben deine Rechnungen für dich zu archivieren?
Arztpraxen müssen mit der kassenärztlichen Vereinigung vierteljährlich abrechnen. Dementsprechend sind den Arztpraxen ältere „Abrechnungsdaten“ relativ egal. Daher sind sie nicht verpflichtet, das aufzuheben. (Vielleicht für die Steuer einige Zeit, aber da kenne ich mich nicht aus)
Deine medizinischen Daten, also dass du vor 2 Jahren so und so viel Dioptrin hattest, das könnte aber vielleicht darunter fallen, was sie 20 Jahre lang aufheben müssen. Nur das nützt dir ja nichts ohne Quittung. Wobei ich nicht verstehe warum du vom Arzt eine Quittung bekommst und nicht vom Optiker der letztendlich die Jahreslinsen verkauft hat?
Und wenn deine Zusatzversicherung die Kombination aus Optiker-Quittung und Bestätigung des Arztes dass du in dem Jahr so viel und dem Jahr so viel Dioptrin genau hast, dann würde ich mich an deiner Stelle aber gehörig beschweren.

Hallo! Der AA wird Dir keine Originalrechnung für die letzten Jahre ausstellen, wenn bereits Quittungen ausgehändigt wurden. Jedoch muss er bei Verlangen jederzeit Dublikate der Rechnungen ausstellen können. Diese genügen der Krankenkasse. Also hartnäckig nachfragen und die Dublikate einreichen. Es geht ja der KK um die Änderung der Refraktonswerte.

Gruß

Hallo, er muss dir auf jeden Fall eine Rechnung ausstellen. Warscheinlich ist er der Meinung, wenn du sämtliche Daten von den Linsen weisst, kaufst du sie in Zukunft übers Internet, wo sie um einiges billiger sind. Aber du hast ein Recht auf die Daten der Linsen, denn du musstest sie auch bezahlen.
Gehe einfach persönlich hin und verlange diese.
Viele Grüsse

Hallo

Das ist eine gute Frage. Ich vermute mal, dass die Buchhaltung des Arztes für diesen Zeitraum schon abgeschlossen ist und es daher nicht mehr möglich ist Rechnungen die ins letzte oder vorletzte Jahr gehören auszustellen. Falls doch, kann so eine nachträgliche Rechnungsstellung auch mit Kosten verbunden sein, die der Arzt vermutlich auf Sie abwälzen kann.
Am besten nochmal bei der Zusatzversicherung nachfragen, was genau verlangt wird. Bei meiner war es so, dass ich am Anfang meine Dioptrienzahl von einem Augenoptiker oder Arzt habe feststellen lassen müssen und eine Bestätigung an die Kasse einreichen musste. Danach erst wurden Rechnungen bezahlt. Eventuell reicht ja auch eine Bestätigung des Arztes und die Kasse akzeptiert die „alten“ Belege. Ich würde da nochmal freundlich nachfragen. Das es ein Recht auf eine nachträgliche Rechnung gibt, kann ich mir in diesem Fall kaum vorstellen. Da hilft nur freundliches, hartnäckiges Nachfragen.

Viel Glück!

Sophra

Da kann ich dir leider keine Antwort geben… Ich kenne mich in rechtlichen Dingen nicht aus

Hallo liebe Emma,
natürlich haben Sie ein Anrecht auf eine Rechnung, die den Anforderungen der Zusatzversicherung genügt. Eine einfache Quittung ist im Zweifelsfall sogar ungültig und braucht von Ihnen nicht bezahlt zu werden. Und wenn der Augenarzt eine EDV hat, kann er auch die in der Vergangenheit erstellten Quittungen als formal richtige Rechnung Ihnen zur Verfügung stellen.
Lassen Sie sich nicht abspeisen, weil es den Assistentinnen oder dem Arzt zu umständlich ist oder weil das Jahr steuerlich schon abgerechnet wurde, das ist kein Grund, der akzeptabel ist. Sollte der Augenarzt sich nicht darauf einlassen, haben Sie das Recht, die mit Quittung bestätigten Beträge zurückzufordern. Im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten, das würde wahrscheinlich allerdings dazu führen, daß dieser Augenarzt Sie nicht mehr behandeln wird. Wägen Sie sorgfältig ab, welchen Weg Sie gehen, es müßte eigentlich reichen, wenn Sie den Assistentinnen klarmachen, daß Sie einen Anspruch auf diese Rechnungen haben. Entschlossenes Auftreten, dabei jedoch höflich bleiben, dürfte nach meiner Erfahrung der beste Weg sein.
LG Dr. Matthiesen

Ich kenne mich mit Kontaktlinsen gut aus, aber Deine Frage betrifft eher die Buchhaltung. Leider kann ich da nicht weiterhelfen, sorry

schöne Grüße
brillefix

Hallo…
Leider kenne ich mich bei Arztrechnungen nicht aus.
Ich denke aber, wenn es vom Arzt richtig versteuert wurde, muss es möglich sein, davon eine Kopie zu bekommen.
Ich würde darauf einfach mit Nachdruck pochen…!!
Viel Glück - Gruß Helena