Im Schreiben eines Anwaltes an meinen Anwalt steht wörtlich:
„… ist eine -erneute- Lüge Ihres Mandanten.“
Ein paar Zeilen weiter bestätigt er im Prinzip meine Aussage, von der er sagte, sie wäre gelogen.
Da ich mir von dem Herren schon einiges unterstellen lassen musste, möchte ich mir das nunmehr nicht mehr gefallen lassen.
Ich fühle mich durch die Unterstellung, ich würde lügen und durch die Verstärkung dieser Aussage durch das Wort „erneut“ in meiner Ehre empfindlich verletzt.
Habe ich eine Möglichkeit, gegen eine solche Unverschämtheit vorzugehen?
Und wenn: Wie?
Schiedsmann?
Anzeige?
RA-Kammer?
Danke für Antworten,
Herbert.