Ein Rechtsanwalt unterstellt mir, ich würde lügen

Im Schreiben eines Anwaltes an meinen Anwalt steht wörtlich:
„… ist eine -erneute- Lüge Ihres Mandanten.“
Ein paar Zeilen weiter bestätigt er im Prinzip meine Aussage, von der er sagte, sie wäre gelogen.

Da ich mir von dem Herren schon einiges unterstellen lassen musste, möchte ich mir das nunmehr nicht mehr gefallen lassen.

Ich fühle mich durch die Unterstellung, ich würde lügen und durch die Verstärkung dieser Aussage durch das Wort „erneut“ in meiner Ehre empfindlich verletzt.

Habe ich eine Möglichkeit, gegen eine solche Unverschämtheit vorzugehen?
Und wenn: Wie?
Schiedsmann?
Anzeige?
RA-Kammer?

Danke für Antworten,
Herbert.

Hallo Herbert!

Der einfachst Weg wäre ja, Ihren Anwalt zu fragen… :wink:

Am besten diesen Prozess erstmal ausstehen und vor Gericht auf diese Ungereimtheiten aufmerksam machen (lassen).

Der strafrechtliche Weg wäre möglich (Üble Nachrede oÄ), aber sollte man sich dies doch überlegen angesichts dessen, was man da lostreten könnte.

Mein Tipp: Ihren Anwalt auf Ihr Unverständnis hinweisen und fragen, zu was er raten würde… :wink:

Wenn Sie ohnehin einen Anwalt haben, dann besprechen Sie das doch mit ihm. Da ist wer-weiss-was doch die viel unverbindlichere Plattform.

Friede7

Hallo Herbertmf !

Wenn Du Dich wegen dieser schriftlichen Aussage, Anschuldigung dieses fremden Anwaltes ernsthaft in Deiner Ehre verletzt, beleidigt fühlst …
Tja - dann schaust mal ins StGB (deutsche Strafgesetzbuch), was da unter Beleidigung steht.
Andererseits … so menschlich, könnte man sagen, könnstest Du Dir doch auch sagen, „So ein Wafer, der kann mich doch mal …“
Du könntest Dir denken, der kann Dich doch nicht mal ankratzen.
Wenn Du Dich aber wirklich ernsthaft in Deiner Ehre gekränkt, verletzt, fühlst, dann kannst Du ihn wegen Beleidigung ganz korrekt bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen. Ein Vergehen nach dem StGB - ist ja auch nicht ohne. Und mit dem Schreiben in der Hand hast Du ja auch einen guten Beweis.
Aber: Was ich nicht verstehe, ist, warum der fremde Anwalt ein paar Zeilen später Dir doch wieder Recht gegeben hat. Ist das dann nicht eine Zurücknahme des Vorwurfs an Dich, erneut gelogen zu haben?
Das mußt Du auch noch genau prüfen - damit das Deiner Anzeige dann nicht den Garaus macht.

Herzliche Grüße und gutes Gelingen!
Bernhard

Herzlichen Dank für diese Antwort.
Dieser Anwalt arbeitet seit Jahren mit den unsaubersten Mitteln gegen mich.
Behauptungen, Stimmungsmache der allerübelsten Art.
Hier geht es um eine Unterhaltssache.

Mein Anwalt schrieb:
„Herr X zahlte in der Vergangenheit Unterhalt…“
Keine Summe, nicht ununterbrochen oder Ähnliches. Lediglich zahlte.

Nun schreibt der gegnerische Anwalt

„Die Behauptung, unsere Mandantin würde seit einiger Zeit Unterhalt von Ihrem Mandanten beziehen ist eine -erneute- Lüge Ihres Mandanten.“

Zwei Sätze weiter steht dann…
Hat geleistet Datum Summe
Datum Summe

u.s.w.

Also alleine das ist schon ein Widerspruch in sich.

Und das Beiwort ERNEUTE zur Lüge impliziert für mich, dass ich ständig lügen würde.
Was definitiv nicht stimmt, er hat mich jedenfalls nie bei einer Lüge erwischt. Im Gegensatz konnt ich seiner Mandantin einige nachweisen.

Ich fühle mich hier allen ernstes verletzt und in meiner Ehre gekränkt.

Ich habe am Di. einen Anwaltstermin, wollte aber im Vorfeld gerne klären, was für Möglichkeiten ich da habe. jedenfalls möchte ich mir das nicht gefallen lassen.

Herbert

Liebe Herbertmf,

Ihnen geht es bestimmt um Ihr Fall, bleiben Sie, bitte, ruhig. Es gibt genug Anwälte, die weniger argumentieren und viel provozieren - das ist die Gegenseite und sie ist auch fies. Einige RA kommen mit dieser Art auch durch.
Aufmerksam bleiben, was Der schreibt und mit Ihrem Anwalt alles besprechen und zusammen antworten, reden Sie mit Ihm darüber. Weil Sie aber sich verletzt fühlen, macht die Sache schwieriger, gleichen Sie sich wieder aus und bleiben Sie, bitte, sachlich.
Was sagt Ihr Anwalt zu seinen Argumenten/Verletzungen?

RA-Kammer? Könnte sein, die Rechtsanwälte sollen das Recht vertreten und sachlich bleiben. Rechtsverstöße sind für die RA-Kammer, die Art und Weise von deren Verhalten auch.

Mit einer Anzeige gegen seine Formulierungen? Ist nicht so einfach.

Bleiben Sie stark, gute Nerven brauchen Sie und natürlich Durchhaltevermögen. Sich nicht alles gefallen lassen, ist ein gutes Zeichen, aber bitte gekonnt.

In Licht und Liebe Licht 10

Hi Herbert,
dazu lässt sich ohne weitere Details kaum etwas sagen.
In Frage käme eine Anzeige wegen Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft. Aber das kann Dein Anwalt doch viel besser beurteilen.
Viele Grüße
E.

Auch wenn es für Sie komisch klingt, das ist rechtlich gesehen keine Beleidigung.
Eine Beleidigung wäre : „Sie sind ein notorischer Lügner“ weil das auf ihren Charakter zielt.
Die Behaupzung „Hier lügt jemand“ ist zumal in einem Anwaltsschreiben, eine Tatsachenbehauptng. Die kann falsch sein, ist aber erst mal nicht beleidigend.
Zudem ist zu beachten, dass der Anwalt meisst den Sachvortrag seines eigenen Mandanten in indirekter Rede widergibt.

Fazit: Wenn da nicht mehr kommt, ist das noch in Ordnung. Wobei ich schon nachempfinden kann, dass sie sich ärgern.

bei rechtlichen Dingen,kann ich nicht weiterhelfen.Aber ich würde mir das nicht gefallen lassen Er kundige dich bei der AnwaltskammerLG Witharos

Hallo, hierbei sollte Ihr eigener Anwalt die beste Lösung wissen. Ich könnte nur Vermutungen anstellen. MfG

Hallo
theoretisch steht dir natürlich der rechtsweg offen, vergiß es.
tu dir was gutes und lass dass die herren anwälte ausmachen.
wennst dich besser fühlst, dann schreibe dem zuständigen gericht, dass du gegen diese „außerung“
widerspruch einlegst.
in deinem eigenen interesse würde ich aber vorher nochmal mit deinem anwalt sprechen (sofern der nicht ein schnarchzapfen ist). In dubio pro reo
viel glück
lg aus bayern
hedi

Solche Unterstellungen gehören zum üblichen Anwaltsgeplänkel und haben keine tatsächliche oder wesentliche Bedeutung, hier würde ich Ihren Anwalt bitten, derartige Behauptungen zurückzuweisen und nicht in Polemik zu verfallen.

Gruss