Ein Reihenhaus (DHH) auf einem Grundstück

Hallo,

wir wollen ein Haus kaufen und haben ein Angebot bekommen.
Es handelt sich um ein Reihenhaus (eine Doppelhaushälfte unter der Bezeichnung Mehrfamilienhaus) , welches gebaut wurde auf einem Grundstück.
Laut dem Bauunternehmen (Verkäufer) die beide Häuser sind zu betrachten als zwei Einheiten aber der Grundstück wird jeweils zu 50% zu den Häusern gehören.

Aus dem Grund habe ich bedenken.
Welche Nachteile bringt solche prozentuelle Teilung?
Wie wird so was aussehen, wenn wir angenommen unseres Haus irgendwann verkaufen würden?
Auf was muss man aufpassen im Vertrag und bei dem Notar?
Kennt jemand einen ähnlichen Fall?
Wie liegt in diesem Fall der Eigentumbehalt der Immobilie zu je 50%, die rechtliche Verantwortung gegenüber Behörden und Institutionen?

Danke für das Interresse

Blöder Fall :-/
Rechtsbrett? Interessiert mich aber auch.
Theoretisch kann ich ein Grundstück belasten oder nicht. Kaufen Sie also die eine Hälfte und finanzieren ihren Teil über die Bank, wird diese ein erstrangiges besichertes Darlehen im Grundbuch stehen haben. Noch ein erstrangig besichertes Darlehen geht aber nicht, damit hat der andere Eigentümer ein Problem. Je nachdem, wer eher kommt.
Sie könnten auch mit dem anderen Eigentümer gemeinsam eine Grundschuld eintragen. Auf jeden Fall hätten Sie ein Problem, wenn der andere Eigentümer ein Problem hat. Möchte nämlich die Gläubigerbank wegen Zahlungsschwierigkeiten die Vollstreckung, sind Sie mit betroffen.
Es kann natürlich auch sein, dass es hier um Teileigentum geht, dann hat jede Hälfte ihr eigenes Grundbuchblatt für das jeweilige Teileigentum. Man sollte sich einfach mal die Unterlagen ansehen, da wird es sicher heller hier.

Geht denn das Grundstück nicht zu teilen?

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Hallo,

das wird eine Teilung nach WEG sein, also wie bei Eigentumswohnungen. D.h. jedem gehört seine Wohnung/Haus, und er ist eben zu x/1000 Miteigentümer an den Gemeinschaftseinrichtungen. Wird gerne von Bauträgern gemacht, die damit die Kosten der Vermessung/Teilung eines großen Grundstücks mit diversen Einzelobjekten vermeiden und ggf. auch das Problem haben Erschließungsanlagen (Straßen/Wege/BHKW, …) selbst erstellt zu haben, die sie so mit den laufenden Unterhalts- und Instandhaltungskosten mit an die Erwerber übergeben. D.h. es braucht dann natürlich auch wie bei in die Höhe gebauten WEG-Objekten einen Verwalter, es gibt eine streitanfällige Eigentümergemeinschaft, und man braucht Rücklagen für die Instandhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen, … Bei größeren Objekten (teilweise werden ganze Baugebiete so vermarktet) kommen daher dann oft auch zwangsweise Anschlüsse an das BHKW, eine gemeinsame Kabelfernseh- und/oder Telefonanlage, … vor. Ist auch nicht schlimmer als in einer typischen WEG-Anlage mit Eigentumswohnungen, aber eben auch nicht viel besser. Man hat zwar ein komplettes Haus und einen gegenüber der Nutzung durch Dritte abgesicherten Garten, ist ansonsten aber eben eher Wohnungseingentümer als Hauseigentümer.

Gruß vom Wiz

äh wat?
Also entweder sind alle als Eigentümer des ganzen Konstrukts im Grundbuch eingetragen oder jedes Teileigentum hat ein eigenes Grundbuch und kann auch separat beliehen werden.
Aber wenn jetzt die eine DHH gekauft und im Grundbuch in Abteilung I eingetragen wird und die zweite noch nicht, werden doch dann automatisch die Käufer zu EIgentümern des Ganzen, weil es ja nur ein Grundbuchblatt für das Ganze gibt.

Schon allein deshalb wird es so sein wie von dir zuletzt angesprochen, nämlich Sondereigentum mit Teilungserklärung und Abgeschlossenheitserklärung etc etc…
Zumindest war das jetzt mein erster Gedanke.

Aber ich lern ja gerne dazu, korrigier mich falls ich daneben liege.

)

Gruß
H.