Ein Satz Latein

Hallo
Das Folgende ist ein Auszug aus dem Lehnsregister des Bischofs Gottfried von Minden – 1304 bis 1324. Die einzelnen Lehen sind durchnummeriert. Hier Urkunde 184, Lehen Nr. 27:

27. Stacius de husenbroch. decima super curiam monachorum in Ortsname.

Der Ortsname ist klar. Nur der weitere Text nicht so ganz. Vielleicht so: „27. Stacius von Husenbroch‘s Zehnten auf den Mönchshof in Ortsname.“?
Ich kann kein Latein, nur per Übersetzungstool übersetzt.

Danke für Eure Mithilfe

Servus,

sicherlich nicht, weil der Name im Genitiv stünde, wenn es der des Besitzers wäre: „Stacii etc.“

Wie sehen denn die anderen aufgezählten Lehen aus? Stehen da andere Namen von Personen in ähnlichem Zusammenhang? Auch diese im Nominativ (Endung auf -us oder eventuell auch -er)?

Schöne Grüße

MM

Moin.
Hier ein Textauszug:

Klingt für mich wie ein simples Bestandsregister:

… 26. Johann von Blidingbehusen (hat) ein Mansum [was immer das in dieser alten Lehenswesen-Rechtsterminologie nun exakt für eine Liegenschaft ist] in Ebbingausen. 27. Stacius von Husenborch (hat) ein Decimam [Zehnt] oberhalb/beim Mönchshof in Nettelrede. 28. Hermann Knigge (hat) ein Decimam in Lüdersen, ein Decimam in Reden, ein Piscacionem [Fronwasser?] in Welkenborch sowie ein Haus am gleichen Ort. 29. Tyderius …

Das ist mit Latein nicht viel mehr zu machen, man bräuchte Kenntnisse der entsprechenden Rechtsterminologie und vielleicht mehr Kontextwissen über dieses Büchlein.

Gruß
F.

1 Like

Das reicht mir schon so. Vielen Dank!

Servus,

woher nimmst Du das ergänzte (hat)?

Am Anfang, vor der Aufzählung 1. - 2. - 3. steht ziemlich wahrscheinlich ein Satz, der beschreibt, in welchem Verhältnis die einzelnen Namen im Nominativ zu den einzelnen Gütern im Akkusativ stehen. Es kann sich um eine Aufzählung handeln, wer welche Güter und Rechte gestiftet hat, aber auch um eine, wer welche Güter und Rechte gepachtet hat usw. usw.

Der letzte Satz, besser noch der letzte Abschnitt vor Beginn der Aufzählung ist ganz wichtig.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Servus,

Mir nicht. Bitte noch den letzten Abschnitt, bevor die Aufzählung 1. … 27. beginnt. Da steht höchstwahrscheinlich, in welchem Bezug die aufgezählten Personen zu den aufgezählten Gütern und Rechten stehen - es kann richtig sein, hier schlicht „(hat)“ zu ergänzen, aber es kann auch völlig verkehrt sein - jedenfalls deutet nichts im vorliegenden Abschnitt darauf hin, dass gerade dieses zu ergänzen wäre. Was genau gemeint ist, steht im Text.

Schöne Grüße

MM

Hallo, MM,

es dürfte sich bei dem Text um den [hier][1] (S 106 ff) zu findenden [184.] Auszug aus dem Lehnsregister des Bischofs Gottfried von Minden handeln.

Gruß
Kreszenz
[1]: https://books.google.de/books?id=h4FTAAAAcAAJ&hl=de&pg=PA106#v=onepage&q&f=true

3 Like

War tatsächlich nur spekuliert, dass es sich um ein Register der Belehnungen handelt.
Dank Kreszentias Links dürfte es sich bestätigt haben.
Da taucht bei 1-3 auch tatsächlich das „habet“ auf.

Gruß
F.

Hallo Kreszenz,

danke Dir!

In der Aufzählung ist unter 1. - 6. ausführlich formuliert, worum es geht: Die aufgezählten Personen haben die aufgezählten Güter und Rechte zu Lehen. Ab 7. keine Wiederholung mehr, aber der zunächst überraschende Akkusativ wird dadurch einleuchtend.

Schöne Grüße

MM