Bin rückwarts in eine Mauer, dann vor Schreck schnell vorwärts gefahren und dabei leider eine Ecke übersehen.
Jetzt sollen das laut Versicherung zwei Schäden sein.
Gibt es eine Reaktionszeit?
Ihre Frage fällt nicht in mein Fachgebiet - fragen Sie einen Anwalt. Ich sehe das so wie die Versicherung aber vielleicht gibt es ein „Schlupfloch“.
mfg
Walter Dettinger
Hallo,
es handelt sich um ein Schadenereignis, wenn es unmittelbar im selben zeitlichen Zusammenhang geschähen ist.
Wenn z. B. Die Schadenschilderung wie folgt lautet:
Im Moment als ich rückwärts die Mauer tuschiert hatte, habe ich instinktiv und völlig automatisch den Vorwärtsgang eingelegt und habe die Mauer vorn … tuschiert. Es handelte sich um einen einzigen Vorgang, innerhalb von Sekunden.
Es kommt hier auf die genaue Schadenschilderung an! Eventuell sollte man hier noch einmal schriftlich die Schadenschilderung korrigieren, bzw richtig stellen und noch einmal um wohlwollende erneute Prüfung der Schadenersatzleistung bitten.
Gruß Udo
Vielen Dank!
Das sind leider tatsächlich zwei verschiedene Schäden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.