Ein Schaden zwei Firmen, wer muß zahlen?

Angenommen es entsteht Istallationsschaden von einer Firma beim vorbereiten des Internetanschlusses in einer Mietwohnung. Der Vermieter war darüber informiert, dass diese Firma in die Wohnung kommt und dort etwas anschließen wird. Der Mieter kümmert sich umgehend darum, dass die Firma den Schaden repariert aber die betroffene Partei (der Nachbar) im Haus, sagt diesen Termin ab und beauftragt einen eigenen Techniker, der den Schaden repariert. Wer muss den zweiten Techniker zahlen?

repariert aber die betroffene Partei (der Nachbar) im Haus,
sagt diesen Termin ab und beauftragt einen eigenen Techniker,
der den Schaden repariert. Wer muss den zweiten Techniker zahlen?

Der, der den Schaden verursacht hat.

repariert aber die betroffene Partei (der Nachbar) im Haus,
sagt diesen Termin ab und beauftragt einen eigenen Techniker,
der den Schaden repariert. Wer muss den zweiten Techniker zahlen?

Der, der den Schaden verursacht hat.

Und warum nicht der, der den Techniker bestellt hat?

Der, der den zweiten Techniker bestellte, also der Nachbar?

Dem Nachbarn ist durch Techniker 1 ein Schaden entstanden.
Er muss sich nicht darauf einlassen, diesen auch von Techniker 1 reparieren zu lassen.

Beispiel:
Dir fährt ein KFZ-Mechaniker ins Auto.
Der sagt: „Den Schaden behebe ich Ihnen!“
Du gehst aber in deine eigene Fachwerkstatt und lässt das reparieren.
Ich denke, jetzt wird es klar, oder?

Nein, es ist nicht klar!
Der KFZ Mechaniker wurde ja nicht beauftragt eine Beule in das Auto zu fahren. Dieses Beispiel passt nicht!
Wenn es auf die Autowelt gemünzt werden soll, dann müsste das Beispiel lauten:
Ein KFZ Mechaniker macht z.B. einen Wintercheck bei einem Auto.
Person xy fährt danach das Auto und eine Lampe blinkt auf. Person ruft von mir aus den Besitzter des Autos an (dies ist nicht 1:1 auf diese Mietwohnungsverhältnisse zu übertragen) und meldet den Schade. Dieser würde in jedem Fall sagen, dass das Auto gerade aus der Werkstatt kommt und diese doch bitte wieder aufgesucht werden soll, um den Schaden prüfen bzw. reparieren zu lassen. Person XY fährt aber zu einer anderen Firma und lässt den Schaden dort reparieren. Nun möchte sie das Geld natürlich von dem Besitzer wieder haben.
Wer muss zahlen?

Das vorher genannte Beispiel wäre auf die Wohnung so zu münzen, dass der Beauftragte Techniker reinzufällig mit dem Schraubenschlüssel einen Lichtschalter beschädigt hat. In dem eigentlichen fall, kam es aber in seinem Arbeitsauftrag zu einem Schaden.