Als wir vor ein paar Jahren einen Bauantrag stellten mussten wir die Einwilligung der Anlieger einholen. Mit einem der Anlieger , vereinbarten wir den Kauf des anliegenden Grundstückes auf einen baldigen Termin. Als der damalige Bürgermeister nun sah daß, das besagte Grundstück eventuell zum Verkauf stand . Bemächtigte er sich dessen im Namen der Gemeinde und auf deren Kosten. Nun nach einigen Jahren der Spekulation möchte Die Gemeinde dieses erschlichene Grundstück gegen das Grundstück über die , die Straße führt mit uns tauschen. Meine Frage nun darf die Gemeinde mit Grundstücken spekulieren oder ist das nicht Veruntreuung von öffentlichen Mitteln ?
-Vielen Dank für einen guten Rat---------