Ein schönes Hallo erst mal. Wir sind Besitzer eines Grundstückes über das die Gemeinde vor Etlichen Jahren eine Straße baute

Als wir vor ein paar Jahren einen Bauantrag stellten mussten wir die Einwilligung der Anlieger einholen. Mit einem der Anlieger , vereinbarten wir den Kauf des anliegenden Grundstückes auf einen baldigen Termin. Als der damalige Bürgermeister nun sah daß, das besagte Grundstück eventuell zum Verkauf stand . Bemächtigte er sich dessen im Namen der Gemeinde und auf deren Kosten. Nun nach einigen Jahren der Spekulation möchte Die Gemeinde dieses erschlichene Grundstück gegen das Grundstück über die , die Straße führt mit uns tauschen. Meine Frage nun darf die Gemeinde mit Grundstücken spekulieren oder ist das nicht Veruntreuung von öffentlichen Mitteln ?

-Vielen Dank für einen guten Rat---------


Hallo!

leider ist die Geschichte völlig unduchsichtig.
Ich verstehe nicht den Ablauf, wann was passierte und was es mit der Straße(die ja offenbar schon da ist auf sich hat.

Nur eins, eine Gemeinde hat Vorkaufsrechte in bestimmten Fällen. Das wurde hier wohl genutzt.
das ist völlig OK.

Aber den nächsten Schritt mit dem Tausch verstehe ich schon wieder nicht.

Die Gemeinde tauscht das besagte Grundstück (mit Vorkaufsrecht erworben) mit Euch gegen das Straßengrundstück ?
Wie soll das gehen. Der Grund auf dem die Straße liegt gehört Euch ?
Ist das eine private Anliegerstraße die jetzt in Gemeindestraße umgewidmet werden soll ?

Meine Frage nun darf die Gemeinde mit Grundstücken spekulieren oder ist das nicht Veruntreuung von öffentlichen Mitteln ?

Die Gemeinde kauft Grundstücke mit eigenen Mitteln und nutzt Verkaufserlöse ebenfalls wieder für Gemeindeausgaben.
Wo ist das eine Veruntreuung ?
Das wäre nur der Fall, wenn man Gemeindegrundstücke quasi verschenkt oder ohne stichhaltige Begründung besonders günstig abgibt.

MfG
duck313

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Kann es sein, daß Mutmaßungen und Tatsachen bei Dir munter durcheinandergehen? Die Tatsachen sind aus meiner Sicht die folgenden: die Gemeinde nutzte ihr Vorkaufsrecht, um das Grundstück zu erwerben, das Ihr kaufen wolltet. Dieses Grundstück bietet die Gemeinde nun zum Tausch an, wobei mir nicht ganz klar ist, was das für eine Straße sein soll und wem das dazugehörige Grundstück gehört.

So oder so bist Du m.E. der einzige, der hier gerade spekuliert, was Dir - da Du auch noch persönlich betroffen bist - gehörig das Gehirn vernebelt.

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Du möchtest einen „guten Rat“?
Du vermengst hier einiges, das nicht in einen Mixer gehört und scheinst nicht viel von Grundstückskaufvertragsrecht und Baurecht zu verstehen. Investiere 180 EUR in eine anwaltliche Erstberatung oder lass Dich von der örtlichen Liegenschaftsverwaltung, Euerm örtlichen Baubürgerbüro oder einem Haus- und Grundeigentümerverband beraten - und vermeide dabei Behauptungen von Straftatbeständen!

Gruß vom
Schnabel

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