Schwarzbau legalisiert nach einem Jahr? Wohl kaum.
- habe ich nicht von einer legalisierung gesprochen, sondern
die durchsetzungsmöglichkeit der rechte von nachbarn (nur
diese verhindert die verwirkung)
Nein, du sprachst von der Verjährung öffentlich-rechtlicher Vorgaben nach einem Jahr. Aber öffentlich-rechtliche Vorgaben - wie z. B: Bauvorschriften - haben ja nichts zu tun mit privatrechtlichen (nachbarrechtlichen) Ansprüchen, wenn sie nicht gerade nachbarschützend sind - und selbst dann sind sie nicht vom Nachbarn durchsetzbar, sondern nur von der Behörde zugunsten des Nachbarn bei entsprechendem öffentlichem Interesse. Das dann aber auch nach weit mehr als einem Jahr noch.
- bin ich nicht davon ausgegangen, dass ein schwarzbau
vorlag, zumal im sachverhalt davon keine rede war…
Sofern es eine Möglichkeit geben sollte, aus öffentlichem Recht gegen den Schornstein vorzugehen - dies ist Teil der Ausgangsfrage - dann muss dazu notwendig entweder ein illegaler Zustand des Schornsteins oder ein illegaler Betrieb des Schornsteins vorliegen.
eine baugenehmigung entfaltet ihre feststellende wirung (->
formelle legalität), dass das vorhaben mit dem öffentlichen
recht (im rahmen des prüfungsprogramms) in einklang steht,
auch dann, wenn tatsächlich vorschriften entgegenstehen.
Stimmt, nur dürfte eine Baugenehmigung für einen Schornstein eher die große Ausnahme sein. Ich persönlich bin großer Anhänger des Baugenehmigungsverfahrens auch in solchen Fällen, weil damit nach recht kurzer Zeit Rechtsklarheit herrscht zumindest in Bezug auf das Bauordnungsrecht.
daher kann im falle der verwirkung der dritte (oftmals
nachbar) keine rechte herleiten, obwohl die baugenehmigung
gegen öffentlich-rechtliche vorschriften verstößt. er hat
nämlich einen vertrauenstatbestand gesetzt (sog.
umstandsmoment).
Doch, z. B. aus illegalem Betrieb des Schornsteins nach immissionsschutzrechtlichen Vorschriften jederzeit, auch nach fünfzig Jahren noch. Wie es doch so schön in allen Baugenehmigungen heißt: „Diese Genehmigung ergeht unbeschadet der Rechte Dritter.“
smalbop