Ein Sohn= Schlußerbe

Beide Elternteile sind verstorben und haben ein Testament hinterlassen, worin steht, dass ein Sohn der Schlußerbe wird …steht den 3 anderen dann nur der Pflichtteil zu ? Und wie ist dass dann zu hanhaben, da auch nun noch eine Wohnung zu leeren ist…wer bekommt was?
Danke im Voraus
M.Hesse

Der Erbe ist Rechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten, also auch für die Räumung der Wohnung zuständig. Soweit die anderen Kinder von beiden Eltern nicht als Erben eingesetzt sind, sind sie enterbt. Sie haben dann einen Pflichtteilsanspruch, das ist ein Zahlunganspruch gegen den Erben in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.