Hallo,
also ich will versuchen eine Erklärung loszuwerden.
Sicher hast Du von Deiner Warte recht und Dein Wunsch
ist verständlich, aber Deine Erkrankung ist durchaus
kein Einzelfall.
Wenn der Gesetzgeber (Rechtsprechung) „Dir“ ein Solarium
zugestehen würde, muesste er es allen anderen auch zugestehen,
dann muessten die Krankenkassen aber auch Schwimmbäder
bezahlen oder Pools, die sich die Kranken bauen lassen, weil
schwimmen für die eine oder andere Erkrankung wirklich
wichtig ist, dann muesste die Kasse den Umzug und die
neue Wohnung finanzieren, weil der Asthmatiker nicht mehr
im Ruhrpott leben kann sondern nur in den Alpen, dann
muesste die Kasse die Taxi-Kosten zur Schule bezahlen, weil
das behinderte Kind sonst nicht unterrichtet werden kann
usw,usw.
Das ist alles übertrieben ???
Nein ist es nicht, denn genau das sind Anträge von
Mitgliedern an Ihre Krankenkasse.
Ein Solarium ist nunmal nach der Rechtsprechnung ein
Gebrauchsgegenstand des tgl. Lebens und kein Hilfsmittel
im Sinne des Gesetzes - da beisst die Maus kein Faden ab -
und Deine Krankenkasse darf nichts bezahlen.
Mal davon abgesehen, nehmen wir einmal an, Deine Kasse,
sagen wir die DAK, sagt jawohl liebes Mitglied, ein Solarium
bezahlen wir Dir - Kosten vorsichtiug geschätzt
5.000,00 DM (!???) - Das Ding wird bei Dir eingebaut -
Nicht nur, dass jetzt Deine gesamt Familie das Solarium
mitbenutzen kann, nein, Du beschliesst auch noch in eine andere
Kasse zu wechseln (vielleicht um mtl. 50,00 Dm Beitrag
zu sparen). Jetzt musst Du der DAK das Solarium zurückgeben
und ein neues bei der anderen Kasse beantragen - die aber
sagt Dir klipp und klar dass es ein Solarium nicht gibt.
Dieses Beispiel nur zur erläuterung, warum es einheitliche
Richtlinien geben muss, die auch für alle Kassen gelten.
Ich kann Dir nur raten, kauf Dir ein solches Ding und
setz es an der Steuer ab - vielleicht hast Du da Glück.
Gruss
Günter