Hallo
Betreffend dem Gerichtsbeschluss hab ich nochmal eine direkte Frage:
Es lief nicht so gut mit der SPFH und mit dem Jugendamt.
Wir haben Kinder in Obhut direkt nach der Geburt. „Erziehungsunfähig“ hieß es vor zehn Jahren.
Sind dann umgezogen. Dort wurde uns Familien-Hilfe angeboten und wir haben mittlerweile drei Kinder im Haushalt.
Jetzt soll ein Familien- Rechtsgutachten eingeholt werden.
Der Zweck des Gutachtens:
Sind wir in der Erziehung eingeschränkt?
Und wenn; stellt das eine Gefährdung dar und welche Maßnahmen sind zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich sowie
ob eine Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit durch öffentliche Hilfen möglich ist.
Die Hebamme meint da alles nicht gut lief, daher das Gutachten und jetzt zählt auch wie es jetzt läuft mit der Familien-Hilfe.
Stimmt das?
Wenn eine Herstellung der Erziehungsfähigkeit durch öffentliche Hilfen möglich ist, blieben die Kinder bei uns, meinte die Hebamme.
Stimmt das?
Sollte die Gutachterin während der Begutachtung feststellen das eine Kindeswohlgefährdung herrscht, dann soll sie Mitteilung zur Akte machen.
Heisst es ,nur wenn eine kindeswohl Gefährdung sichtlich ist das dann die Kinder weg komm??da ja steht öffentliche Hilfen. Der Richter sagte mit zu uns: da rein da raus tut es einfach was das Jugendamt möchte