ich habe eine Frage, wenn ein Bauunternehmer auf seiner Facebookseite, die teilweise auch für sein Bauunternehmen gilt, angibt studiert zu haben in einer Technisch/wirtschaftlichen Einrichtung und tatsächlich hat er gar nicht studiert,
GGf. hatte sein Sohn dort studiert, ist das strafbar?
Nur wenn er einen akademischen Grad fälschlich führt, den er nicht erworben hat oder eine geschützte Berufsbezeichnung wie etwa „Architekt“ .
Wie will man denn wissen, er hat nicht studiert ? Vielleicht keinen Abschluss, aber das impliziert die Aussage " studiert an einer techn./wirtsch. Einrichtung" auch nicht.
Einrichtung muss keine Hochschule sein und studieren kann man auch an anderen Einrichtungen.
untersagt ist es - vgl. § 5 Abs 1 Nr. 3 UWG -, aber es müsste viel zusammenkommen, damit das strafbar wäre - konkret: Es müsste sich bei der Veröffentlichung des getürkten CV um irreführende Werbung handeln, die in der Absicht geschieht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen.
Z.B. „Hier baggert der Chef! Ottheinrich Hirnbein hat an der Ingenieurshochschule für Tiefbau und Kanalisation in Voldagsen studiert und macht Ihre Baugrube ruckzuck viereckig. Und das zum Preis einer Gesellenstunde (zuzüglich Bagger)!“