Ich habe vor bei einem Verwandtem zwei Zimmer in einer 4-Raum-Wohnung zu mieten, WC, Küche etc. darf ich natürlich mitbenutzten. Er ist der Besitzer der Wohnung und wohnt auch darin.
Die Frage ist: welchen Mietvertrag sollen wir benutzen? Jemand sagt, dass in diesem Fall ein Untermietvertrag richtig wäre, da ich nur die Teile der räume miete. Anderseits ist mein Verwandter nicht der Hauptmieter sondern der Besitzer. Ich bin verwirrt.
Gibt es hier Fachleute, die sich mit der Materie auskennen?
Danke im Voraus.
Hallo xbbb,
leider kann ich Dir hierzu keinen Tipp geben, da ich mich mit diesem Thema bislang nicht befasst habe, sorry.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich habe zwar nicht die ultimative Ahnung, würde aber in diesem Fall sagen, dass Du einfach ein Mietvertrag schliesen musst, in dem genau beschrieben wirst, WAS du mietest und WAS du mitbenützen darst.
Untermietvertrag ist natürlich Quatsch, wenn er der Besitzer der Wohnung ist…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Leider kann ich hierbei nicht helfen. Jurak
Ich habe vor bei einem Verwandtem zwei Zimmer in einer
4-Raum-Wohnung zu mieten, WC, Küche etc. darf ich natürlich
mitbenutzten. Er ist der Besitzer der Wohnung und wohnt auch
darin.
Die Frage ist: welchen Mietvertrag sollen wir benutzen? Jemand
sagt, dass in diesem Fall ein Untermietvertrag richtig wäre,
da ich nur die Teile der räume miete. Anderseits ist mein
Verwandter nicht der Hauptmieter sondern der Besitzer. Ich bin
verwirrt.
Gibt es hier Fachleute, die sich mit der Materie auskennen?
Danke im Voraus.
Hi
erst mal Grundsätzliches…
nähmlich den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz… Eigentümer ist der, dem eine Sache gehört Besitzer ist der der eine Sache besitzen darf ( zumindest eine Zeit lang) also der Mieter… der Vermieter ist immer der Eigentümer. Nur ein Eigentümer kann dem zustimmen ob jetzt noch jemand neues mit in der Wohnung wohnt, dabei kommt es nicht auf den Verwandschaftsgrad an. Wenn er das nicht will will er es eben nicht. Die Untervermietung die sich in deinen Ausführungen so ergeben bedürfen der zustimung des Vermieters. Ersetz wird dies, wenn dies schon ausdrücklich in dem Mietvertrag den dein Verwandter geschlossen hat erlaubt wurde. Ist dein Vermandter noch nicht in der Wohnung und ihr zieht beide neu ein so könnte es auch um einen gemeinsamen Mietvertrag handeln, dann wärt ihr beide zusammen Hauptmieter. Das ergibt sich jedoch nicht aus deinen Ausführungen. Schlußsatz…: ohne die Zustimmung des Vermeiters würde ich diese Nummer nicht machen… das gibt nur Ärger… den ihr entmündigt hierbei die Rechte des Vermieter. es ist sein Eigentum und dieses würde ich mir nicht erlauben lasssen das ein Mieter durch das, indem er einfach einen mit in die Wohnung nimmt hintergeht…
Gruß so long…
Peter
Hallo Peter, mit Besitzer wurde Eigentümer gemeint.
Also es ist seine eigene Wohnung. Die Frage ist ob wir
trotzdem einen Untermietvertrag unterschreiben können.
Hi
erst mal Grundsätzliches…
nähmlich den Unterschied zwischen Eigentum und
Besitz…
Eigentümer ist der, dem eine Sache gehört Besitzer ist
der der
eine Sache besitzen darf ( zumindest eine Zeit lang)
also der
Mieter… der Vermieter ist immer der Eigentümer. Nur
ein
Eigentümer kann dem zustimmen ob jetzt noch jemand
neues mit
in der Wohnung wohnt, dabei kommt es nicht auf den
Verwandschaftsgrad an. Wenn er das nicht will will er
es eben
nicht. Die Untervermietung die sich in deinen
Ausführungen so
ergeben bedürfen der zustimung des Vermieters. Ersetz
wird
dies, wenn dies schon ausdrücklich in dem Mietvertrag
den dein
Verwandter geschlossen hat erlaubt wurde. Ist dein
Vermandter
noch nicht in der Wohnung und ihr zieht beide neu ein
so
könnte es auch um einen gemeinsamen Mietvertrag
handeln, dann
wärt ihr beide zusammen Hauptmieter. Das ergibt sich
jedoch
nicht aus deinen Ausführungen. Schlußsatz…: ohne die
Zustimmung des Vermeiters würde ich diese Nummer nicht
machen… das gibt nur Ärger… den ihr entmündigt
hierbei
die Rechte des Vermieter. es ist sein Eigentum und
dieses
würde ich mir nicht erlauben lasssen das ein Mieter
durch das,
indem er einfach einen mit in die Wohnung nimmt
hintergeht…
Gruß so long…
Peter
Hi wenn er der Eigentümer ist, dann kannst du klar einen Untervermietungsvertrag unterschreiben…
Gruß Peter
hallo,
ich bin auf diesem gebiet kein experte, hatte hier im forum selbst nur einige fragen gestellt zu diesem thema deshalb kann ich auch nicht weiterhelfen
viel glück
Hallo, sie meinen statt Besitzer sicher Eigentümer. Besitzer sind diejenigen, die in der Whg wohnen, sie besitzen. Dies kann also auch ein Mieter sein. Einen Untermietvertrag kann natürlich nur jemand schließen, der selber Mieter ist. In Ihrem Fall ist ein normaler Wohnraum-Mietvertrag richtig. Sie sollten ihre Vereinbarungen bezüglich der Räume und Mitbenutzung der Küche usw. aber genau aufschreiben, um evtl. Streitigkeiten im Keim ersticken zu können.
Gruß Fred
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo xbbb,bitte entschuldige meine Verspätung aber
ich war im Urlaub. Nun zur Beantwortung deiner Frage :
Nachdem der Inhaber der Wohnung zugleich Eigentümer
ist hier ein Mietvertrag der richtige. Ein Unter-
mietvertrag wird nur mit einem Hauptmieter geschlossen.
Die einzelnen Details des Vertrages mußt du mit
dem Besitzer /Verwandten klären.
Ich hoffe daß ich dir helfen konnte.
Freundliche Güße
flieder90
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Da sollten Sie sich mit einem Makler oder der Rechtsauskunft zum mietrecht kurzschließen.
Ich bin da als Elektrofachmann wohl nicht der richtige
partner für eine Mietauskunft.
MfG elko