Hi zusammen,
bin etwas ratlos. Hatte sowas noch nicht.
Hab vor 4 Wochen einen neuen Tennisschläger ersteigert, und zwar
für € 1,50 (Wert lt. VK € 29).
Naja, kurz gefreut und ruckzuck überwiesen.
Tja und dann erstmal nichts.
Irgendwann, nach hilfloser Androhung von Ebay-Beschwerde, Polizei und Anwalt, hat sich VK dann gemeldet. Angeblich (hm?!) war der Schläger kaputt. Gleichzeitig seine Bitte bzgl. meiner Bankverbindung zwecks Rücküberweisung.
Naja, ich hab ihm gesagt, dass ich auf Erfüllung bestehe (so wie es in den FAQs steht).
Hab ihm gesagt, dass er mir einen anderen Schläger schicken kann oder ich einen besorge, den er dann bezahlt. Will er aber nicht. Er will nur rückabwickeln.
Watt nu? Irgendwie fühl ich mich verar… .
Aber zu Polizei und Anwalt will ich auch nicht wirklich. Wär ja auch peinlich, oder?
So sitze ich hier zwischen zwei Stühlen und weiss nicht was ich machen soll.
Gibt’s noch eine andere Möglichkeit über Ebay auf den VK einzuwirken. als den Button ‚Unstimmigkeiten online klären‘?
Hab ich nämlich schon versucht. Klar, ohne (sichtbares) Ergebnis.
Thx to all
Tom
servus,
also mir ist so etwas auch schon passiert - es ist ja ziemlich eindeutig dass er den schläger nicht so billig hergeben will. das blöde ist nur dass man nichts machen kann, ebay stellt sich dumm und anwalt und co wäre nicht nur peinlich sondern nutzlos. das einzige was dir bleibt ist ihm eine schlechte bewertung zu geben und dir damit evtl. deine statistik auch zu versauen (ich habe EINE negative bewertung, rate mal woher…).
ich würde aber noch ein paar mal drohen, auf jeden fall auch schriftlich oder besser direkt mal anrufen und zur rede stellen. das bringt erstaunlich viel, offenbar rechnet keiner mit einer direkten konfrontation, emails werden hingegen oft ignoriert.
ich würde ihn dazu zwingen dir AUF JEDEN FALL den kaputten schläger zu schicken, du hast deinen teil des vertrages erfüllt. damit machst du nicht viel geld kaputt und er ist gezwungen a) dir den schläger doch zu schicken oder b) den schäger doch noch kaputt zu machen und ihn dir dann zu schicken. das wärs mir aber wert 
gruss,
sebastian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich würde ihn dazu zwingen dir AUF JEDEN FALL den kaputten
schläger zu schicken, du hast deinen teil des vertrages
erfüllt. damit machst du nicht viel geld kaputt und er ist
gezwungen a) dir den schläger doch zu schicken oder b) den
schäger doch noch kaputt zu machen und ihn dir dann zu
schicken. das wärs mir aber wert 
Auf jeden.Das würd ich auch machen.Ich würde dich auch bitten,zu posten wie es weitergegangen ist.Würd mich echt mal interessieren.
mfg
Hallo!
Bei dem Wert, den Du gezahlt hast, würde ich keinen Aufstand machen. Das ist die Sache doch nicht wert. Vielleicht ist der Schläger tatsächlich kaputt, vielleicht hat er ihn einem Bekannten geschenkt und existiert nicht mehr…
Lass ihn zurückzahlen und lass gut sein.
Gruß
Carmen
Hallo,
Bei dem Wert, den Du gezahlt hast, würde ich keinen Aufstand
machen. Das ist die Sache doch nicht wert.
dann wäre es aber einfach, einen Artikel, den man versteigert, nicht zu versenden, weil der Erlös zu gering ist. Danach sieht es in diesem Fall nämlich aus. Das ist nicht der Sinn und Zweck von Ebay.
Es geht hier mit Sicherheit nicht um die geringe Summe, sondern das man die Richtlinien einhält, wenn man etwas anbietet.
LG
Rocco
Hallo!
Solche Leute begegnen einem bei Ebay leider immer wieder! Mal wurde die Ware von Verwandten verschenkt, mal aus dem Auto gestohlen, mal meldet sich der Verkäufer überhaupt nicht (so war es bei mir).
Einmal ist es mir gelungen, den ersteigerten Artikel doch noch zu bekommen, indem ich zum Einen den Verkäufer auf den abgeschlossenen Vertrag hingewiesen habe und ihn mit einer schlechten Bewertung „bedroht“ hatte, in den anderen Fällen hatte ich keinen Erfolg. Die Herausgabe des defekten Artikels zu verlangen ist bestimmt eine pfiffige Idee, es ist aber trotzdem schade, wenn ein Artikel nur deshalb vorsätzlich beschädigt würde.
Viele Grüße
Anne
Hi
Da hab ich Glück… hab die ersteigerten Schnäppchen auch immer so erhalten wie beschrieben (auch wenn VKs manchmal grantig waren über den geringen Erlös [nicht meine Schuld]).
Die Herausgabe des defekten Artikels
zu verlangen ist bestimmt eine pfiffige Idee, es ist aber
trotzdem schade, wenn ein Artikel nur deshalb vorsätzlich
beschädigt würde.
Ja aber vllt lernt der VK dann auch das Lügen kurze Beine haben.
Ihm würd das Herz auch bluten Sachen kaputt zu machen nur damits seiner Lügerei entspricht 
S nächste mal issa vllt gleich ehrlich oder lässt sich was besseres einfallen.
Ich nehme mal an er hat den kaputten Schläger weggeschmissen (wer hebt schon sowas auf) und seinen anderen Schläger (der noch ganz ist) wieder bei eBay (oder Co.) eingestellt.
[wer hier Sarkasmus findet kann ihn behalten]
MfG
Lilly
Hi
N Rechtsstreit ist langatmig und kostspielig. Egal wer am Ende Recht bekommt, wirklich Freude kommt da nirgends auf… weil es übelst stressig ist, man sich ständig drum kümmern muss… und das für nen 1,50 Schläger?
MfG
Lilly
Hi,
auf einen Rechtsstreit würde ich es wegen der Summe auch nicht ankommen lassen. Allerdings würde ich alle zur Verfügung stehende Möglichkeiten ausnutzen, denn ich würde ungern auf die Ware verzichten und das der Verkäufer nicht die Summe erreicht, die er sich vorgestellt hat, ist ja nicht meine Schuld.
Mir ist es auch schonmal passiert das ich etwas unter Wert verkaufen musste, das verbucht man dann unter schlecht gelaufen und beisst die Zähne zusammen, auch wenn es noch so ärgert.
LG
Rocco