Ein überschuldetes Haus kaufen

Nehmen wir an x möchte von y ein Haus (Ruine) kaufen , Y sagt dass das Haus(die mittlerweile Ruine) mit einer Hypothek belastet ist und die Schuld im Grundbuch steht Y konnte diese Schuld nie tilgen , auch der Kaufpreis ist so gering das dadurch die Schulden nicht ausgeglichen werden. Kann x das Haus(die Ruine) trotzdem kaufen ? Was passiert mit den Schulden , übernimmt x die automatisch mit , also muss x dann für diese Schulden „aufkommen“(oder bleibt y der Schuldner) ? oder bleibt die Belastung „nur“ im Grundbuch stehen und was kann das für Auswirkungen haben ? „Darf“ y das Haus(die Ruine) eigentlich verkaufen obwohl y einen wesentlich geringeren Kaufpreis haben möchte als die Schuld ist ?
Danke im vorraus für Antworten
gruss moskito

Hallo,

gerade wenn mehr Belastungen auf dem Objekt eingetragen sind als es wert ist, will die Bank auch ein Wörtchen mitreden. Denn die Bank (oder mehrere) hat die Grundschulden bzw. Hypotheken zu ihrer Sicherheit im Grundbuch und wollen im Falle eines Verkaufs so viel Erlös wie möglich. Eventuell hat sie Interesse, das Haus nicht zu veräußern oder es selbst zu übernehmen oder zu veräußern - hängt vom Objekt bzw. der Einzelsituation ab.

Insofern bei ernsthaftem Kaufinteresse ein gemeinsames Gespräch mit der Bank, Verkäufer, Käufer anstreben. - Im Falle eines Verkaufes werden dann die Belastungen gelöscht, so daß der neue Eigentümer ein unbelastetes Objekt kauft - es sei denn, er nimmt selbst zu Finanzierungszwecken einen Kredit auf, der dann durch Eintrag einer Grundschuld oder Hypothek gesichert wird.

Gruß, Hemba

Servus,

zur Info am Rande: Die Höhe der eingetragenen Schuld und die zu irgendeinem Zeitpunkt X noch abzutragende Schuld sind zwei Paar Stiefel. Es muß viel passieren, daß die abzutragende Schuld überhaupt die Höhe der eingetragenen Schuld erreicht - wenn nämlich die Summe der aufgelaufenen Zinsen deutlich höher wird als die erfolgten Zahlungen. Daß eine Schuld nur in Höhe des bewilligten Kredits und nicht von vornherein höher eingetragen wird, ist nicht üblich.

Kurzer Sinn: Wenn man die Höhe der eingetragenen Schuld kennt, weiß man noch gar nichts über den Betrag, mit dem das Grundstück tatsächlich in Anspruch genommen werden kann. Der kann zwischen Null und dem eingetragenen Betrag alles ausmachen.

Schöne Grüße

MM