Hallo,
angenommen jemand beendet seinen Vertrag zum 30. Juni und wäre dann erst einmal arbeitslos. Durchgearbeitet wird bis zum letzten Tag, um alle Projekte zu beenden. Die Person hat sich sehr früh arbeitssuchend gemeldet und wird um 1. Juli arbeitslos gemeldet (=Meldung bereits erfolgt). Ferner strebt die Person eine wissenschaftliche Karriere an und muss nun entsprechende Exposés vorbereiten, was dem Vermittler mitgeteilt wurde. Eigenbemühungen werden seit April regelmäßig nachgewiesen.
Nehmen wir an der Vermittler schlug der Person eine Maßnahme vor, die ungewöhnlicherweise 3 Tage die Woche in Vollzeit absolviert werden soll (v.a. mal wieder Bewerbungstraining, die Person hat davon schon zahlreiche ohne AG absolviert und schreibt bestätigter Weise optimale Bewerbungen), beginnend am 2. Juli. Die Person möchte sich das überlegen und es wird ein Beratungstermin Ende Juni vereinbart.
Daraufhin erhielt die Person ein Schreiben, bei dem sie zu Beginn dieser Maßnahme eingeladen wird.
Heißt das, dass die arbeitssuchende Person nun in der Maßnahme drin ist, ohne Zustimmung, ohne Antrag (wie jetzt ohne Antrag? Man muss doch sonst alles beantragen!)? Dies würde die Person extrem unter Druck setzen, da die Exposés noch in der Erstellung sind und sich ja zudem regelmäßig um alternative, geeignete Arbeitsstellen bemüht wird.
beste Grüße,
Kate