Ein- und Austreten von Maßnahmen

Hallo,

angenommen jemand beendet seinen Vertrag zum 30. Juni und wäre dann erst einmal arbeitslos. Durchgearbeitet wird bis zum letzten Tag, um alle Projekte zu beenden. Die Person hat sich sehr früh arbeitssuchend gemeldet und wird um 1. Juli arbeitslos gemeldet (=Meldung bereits erfolgt). Ferner strebt die Person eine wissenschaftliche Karriere an und muss nun entsprechende Exposés vorbereiten, was dem Vermittler mitgeteilt wurde. Eigenbemühungen werden seit April regelmäßig nachgewiesen. 
Nehmen wir an der Vermittler schlug der Person eine Maßnahme vor, die ungewöhnlicherweise 3 Tage die Woche in Vollzeit absolviert werden soll (v.a. mal wieder Bewerbungstraining, die Person hat davon schon zahlreiche ohne AG absolviert und schreibt bestätigter Weise optimale Bewerbungen), beginnend am 2. Juli. Die Person möchte sich das überlegen und es wird ein Beratungstermin Ende Juni vereinbart.
Daraufhin erhielt die Person ein Schreiben, bei dem sie zu Beginn dieser Maßnahme eingeladen wird.

Heißt das, dass die arbeitssuchende Person nun in der Maßnahme drin ist, ohne Zustimmung, ohne Antrag  (wie jetzt ohne Antrag? Man muss doch sonst alles beantragen!)? Dies würde die Person extrem unter Druck setzen, da die Exposés noch in der Erstellung sind und sich ja zudem regelmäßig um alternative, geeignete Arbeitsstellen bemüht wird.

beste Grüße,
                     Kate

Hallo,
ist es eine Einladung zur Maßnahme oder zum Gespräch? Das konnte ich so genau jetzt aus dem obigen Text nicht erkennen. Ich nehme aber mal an, dass es eine Einladung zur Maßnahme ist. Ist zwar sehr früh, da die Person ja noch nicht arbeitslos ist. Aber die AA schickt Leute gerne in Maßnahmen, die muss man nicht beantragen. Ob diese Maßnahmen immer sinnvoll sind, kann ich so nicht beurteilen. Vor einigen Jahren war ich auch mal arbeitslos und wurde in ein Bewerbungstraining geschickt. Klar, ich kam ja aus dem Personalwesen :smile: Hätte ich mich geweigert, wäre das ALG gekürzt wurden.
Böse Zungen behaupten, dass Arbeitslose, die in einer Maßnahme sind, nicht mitgezählt werden. Je mehr in einer Maßnahme sind (zu einem Stichtag) desto „weniger“ Arbeitslose gibt es.
Ich würde noch einmal nach einem Gesprächstermin fragen, in dem das geklärt werden kann.
Gruß
Monika

Hallo,

angenommen jemand beendet seinen Vertrag zum 30. Juni und wäre
dann erst einmal arbeitslos.

Hellseherische Fähigkeiten?

Daraufhin erhielt die Person ein Schreiben, bei dem sie zu
Beginn dieser Maßnahme eingeladen wird.

Welcher Termin, welcher Ort?

Heißt das, dass die arbeitssuchende Person nun in der Maßnahme
drin ist, ohne Zustimmung, ohne Antrag  (wie jetzt ohne
Antrag?

Nein

Man muss doch sonst alles beantragen!)?

Ja

Dies würde die
Person extrem unter Druck setzen, da die Exposés noch in der
Erstellung sind und sich ja zudem regelmäßig um alternative,
geeignete Arbeitsstellen bemüht wird.

Kann man sicher im Beratungsgespräch klären.
Befindet sich diese Person in Kontakt mit dem Team Akademische Berufe der AA?

Gruß
Otto

hi

angenommen jemand beendet seinen Vertrag zum 30. Juni und wäre
dann erst einmal arbeitslos.

Hellseherische Fähigkeiten?

Nennt sich These. Geh mal davon aus, wir befinden uns jetzt gerade am 25. Juni.

Daraufhin erhielt die Person ein Schreiben, bei dem sie zu
Beginn dieser Maßnahme eingeladen wird.

Welcher Termin, welcher Ort?

  1. Juli, 8:30 Uhr, Ort der Maßnahme-Ausführenden Schule.

Dies würde die
Person extrem unter Druck setzen, da die Exposés noch in der
Erstellung sind und sich ja zudem regelmäßig um alternative,
geeignete Arbeitsstellen bemüht wird.

Kann man sicher im Beratungsgespräch klären.
Befindet sich diese Person in Kontakt mit dem Team Akademische
Berufe der AA?

Ja, die Person wird vom Akademiker-Team betreut.
Der Akademiker-Beraterin ist die Exposé Situation und der Karrierewunsch der Person bekannt, es interessiert sie aber in diesem Fall nicht.
Die Person hat nach dem Angebot der Maßnahme im letzten Gespräch geäußert, dass sie es sich überlegen will.
Die Beraterin schickt sie aufgrund einer Terminüberschneidung zu einem Beratungsgespräch mit Kollege X, das erst noch stattfinden soll.
Kollege X verschickte daraufhin die Einladung zum ersten Termin der Maßnahme.

lg
Kate

Hallo

Böse Zungen behaupten, dass Arbeitslose, die in einer Maßnahme sind, nicht mitgezählt werden.

Aber die Bundesagentur ist doch nicht böse :smile:) Wer an einer Maßnahme teilnimmt, zählt nicht als arbeitslos. Da gibt’s mehrere statistische „Feinheiten“, wer als arbeitslos gilt und wer nicht. Letzteres sind z.B. Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen…oder wer nicht erwerbstätig ist wegen der Pflege von Angehörigen oder Betreuung kleiner Kinder… wer arbeitsunfähig erkrankt ist… wer Sonderregelungen für Ältere in Anspruch nimmt…usw. :wink:

LG