Ein Unternehmen - Zwei getrennte Geschäftskonten

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben vor einiger Zeit eine GbR gegründet.
Jetzt hat der Vater meiner Mitbegründerin gemeint, es wäre doch sinnvoll 2 getrennte Konten(also eins für sie und eins für mich) zu machen. Da ich privatvers.bin und auch noch bis April den Gewerbezuschuß bekomme, sie aber noch gesetzlich vers. ist.Die Firma an sich wäre aber nach außen gleich nur das finanzielle wäre getrennt. Das heißt wenn sie etwas verkauft bekomm ich die Häfte vom Gewinn und umgekehrt.
Wenn ich eine Bestellung mache und sie Ware von mir braucht müßte ich ihr eine Rechnung schreiben.
Ist das sinnvoll??Oder was wäre sinnvoll?
Ich bin irgenwie total durcheinander und hoffe das sie mir hier im Forum weiterhelfen können.

Wenn noch Fragen sind, gerne!!

Petra P.

Hallo Petra,

wie ist das gemeint, innerhalb der GbR zwei getrennte Konten für die beiden Gründer? Das halte ich für unsinnig. Die GbR wird als solche abgerechnet (sonst hättet ihr sie ja nicht gründen müssen).

Wichtig ist schlicht und einfach, alles Private getrennt zu halten. Es sollte also am Ende so aussehen:

-privates Konto Gründer 1
-privates Konto Gründer 2
-ein Konto für die GbR.

Hoffe, dir geholfen zu haben.

Liebe Grüße
Andreas

Hallo Vidal,
nicht ganz… die GbR dann abmelden. Die Firma bleibt aber bestehen.

Viele Grüße
Petra

Hi,

ich bin kein Jurist und verfüge deshalb „nur“ über kaufmännisches/betriebswirtschaftliches Wissen im Bereich des Gesellschaftsrecht.

Zunächst einmal seit Ihr durch die Gesellschaftsgründung jeweils Gesellschafter einer gemeinsamen Gesellschaft geworden. Dazu habt Ihr Euch für eine Gesellschaftsform entschieden, bei der jeder von Euch gesamtschuldnerisch für die Gesellschaft haftet, d.h. jeder mit dem kompletten Privatvermögen.

Wenn einer von Euch für die Gesellschaft Rechnungen schreibt, dann schreibt er sie für Euch beide. Wie ein möglicher Gewinn am Ende des Geschäftsjahres verteilt wird, muss der Gesellschaftsvertrag hergeben. Dieser beinhaltet auch, welche Leistungen wer in eine Gesellschaft einbringt und wer welche Leistungen für die Gesellschaft zu erbringen hat.

Es würde sich auch m. E. anbieten, über ein gemeinsames Geschäftskonto, d.h. ein neues / neutrales Konto nachzudenken.

Da es in Deinem Fall um sehr viel gehen kann (gesamtschuldnerische Haftung mit Privatvermögen!!), wird ein wirklich seriöser Ratschlag ohne eine genaue Kenntnis der Sachverhalte nicht möglich sein.

Geht zu einer Fachberatung für Gesellschaftsgründungen (Handelskammer u.ä.) oder zu einem Anwalt. Das gibt Euch Sicherheit für die Zukunft und wird im Vergleich zu potentiellen Schäden nur Peanuts kosten!

Beste Grüße
Felix
der untereinander sich Rechnungen für gemeinsame Kunden

Da kann ich leider nicht helfen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben vor einiger Zeit eine GbR gegründet.

Jetzt hat der Vater meiner Mitbegründerin gemeint, es wäre
doch sinnvoll 2 getrennte Konten(also eins für sie und eins
für mich) zu machen. Da ich privatvers.bin und auch noch bis
April den Gewerbezuschuß bekomme, sie aber noch gesetzlich
vers. ist.Die Firma an sich wäre aber nach außen gleich nur
das finanzielle wäre getrennt. Das heißt wenn sie etwas
verkauft bekomm ich die Häfte vom Gewinn und umgekehrt.

Wenn ich eine Bestellung mache und sie Ware von mir braucht
müßte ich ihr eine Rechnung schreiben.

Ist das sinnvoll??Oder was wäre sinnvoll?

Ich bin irgenwie total durcheinander und hoffe das sie mir
hier im Forum weiterhelfen können.

Wenn noch Fragen sind, gerne!!

Petra P.