… gefällt in Sachen Umgang. Es wird Beschwerde eingelegt. Findet nun der Umgang statt bis über die Beschwerde entschieden ist?
… gefällt in Sachen Umgang. Es wird Beschwerde eingelegt.
Findet nun der Umgang statt bis über die Beschwerde
entschieden ist?
die beschwerde selbst hat keine aufschiebende wirkung, d.h. der inhalt des beschlusses ist maßgebend.
allerdings kann die aufschiebende wirkung mittels eilrechtsschutzes herbeigeführt werden, § 64 Abs.3 famfg.