Ein Vertrag war nicht so gemeint

Hallo,

ich habe nun mehrfahr bei unterschiedlichen Leuten gehört, dass die einen Vertrag unterschrieben haben (meist mehrere Jahrezente zurückliegend) und dann sich darauf beziehen, das es nicht so gemeint war.

Ist das eine Rechtsgrundlage oder nur das Jammern?

Hallo,
extrem pauschale Frage, da ist nicht erkennbar, welche Art von Verträgen geschlossen wurden.
Generell: hat man Vorteile aus einem Vertrag, ist das ja immer suuuper,
hat man Nachteile, wurde man i.d.R. ja nur „beschissen“.
Jammern lenkt immer von der eigenen Fehlbarkeit ab.
lG

Hallo

ich habe nun mehrfahr bei unterschiedlichen Leuten gehört,
dass die einen Vertrag unterschrieben haben (meist mehrere
Jahrezente zurückliegend) und dann sich darauf beziehen, das
es nicht so gemeint war.

Man kann Verträge anfechten, und Irrtum ist eine Grundlage für die Anfechtung. Einfach mal so erklären, dass es nicht so gemeint war, reicht aber nicht und Fristen sind auch einzuhalten. Ich finde der Wiki-Artikel gibt ne gute Einführung…
http://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung

Grüße,
.L

Hallo!

„nicht so gemeint“ ist jetzt etwas dünn, das kann aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle spielen, wobei es da genau darauf ankommt, was nicht so gemeint war.

Aber z.B. gelten Verträge so wie sie (von beiden) gemeint waren und nicht wie es im Wortlaut steht. Es wäre möglich dass ein Wurzelmangel wegen Irrtums besteht. Denkbar ist da also schon einiges, allerdings kann man die Frage allgemein so nicht beantworten.

Gruß
Tom

Tatsächlich existiert eine Vielzahl von Regelungen für alle möglichen Sonderfälle, die sich mit der Wirksamkeit von Verträgen beschäftigen, die bsplsw. sittenwidrig sind, gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, mit nicht bzw. mit beschränkt Geschäftsfähigen geschlossen werden, Formmängel beinhalten, einem Zugangserfodernis mangeln oder irrtumsbehaftet sind. Nur ist dem in den weitaus meisten Fällen eben nicht so.