Ein voll bezahlter Raum vor der Wohnungstür?

Hallo,
meine Frage betrifft eine Dachtgeschosswohnung in Hessen. Am Treppenabschluss ist eine Tür, dann kommt ein kleiner Raum, und dann kommt die eigentliche Wohnungstür. In dem kleinen Raum ist meine Klingel, der Lichtschalter für das Treppenhauslicht, der Zugang zum Speicher, sowie der allgemine Stromzähler. Ich muss diesen Raum voll mitbezahlen. Der Raum hat keine Heizung, kein Fenster und auch kein Licht. Wenn ich die vordere Tür zumachen würde, würde ich in dem Raum nichts sehen. Außerdem gibt es noch Hinweise vom Bodenbelag. Im Treppenhaus ist ein Steinboden, genauso wie in diesem kleinen Raum, er ist richtig kalt. In der Wohnung liegt Laminat.
Meine Frage: Kann es sein, dass dieser Raum voll angerechnet wird? Ich habe mich selbst schon mit der Hessischen Bauordnung auseinander gesetzt, mir scheint, dass es nicht als Wohnraum gilt.
Leider stellt sich der Vermieter quer und lässt nicht mit sich reden. Anscheinend muss man ihm direkt Gesetze vorlegen. Kann mir jemand helfen?

Hallo!

Zugang zum Speicher(gemeint Dachboden?) und der ist für wen zugänglich ?

Nur für den Mieter im DG oder für alle im Hauses ?

Und was bedeutet hier „voll bezahlt“ ? Diese Fläche des Vorraumes ist in der Wohnungsgröße enthalten ?

Wenn der Dachboden für alle anderen auch zugängig wäre,dann ist das m.E. nach ein Teil des Treppenhauses. Selbst das Vorhandensein des Allgemeinzählers für Treppenlicht spricht für Treppenraum und nicht Mietwohnung.
Wo bitte gibts in Mietwohnungen den Allgemeinzähler ?

Das sind deutliche Anhaltspunkte für eben Nichtwohnungsteil.

Auch das sich die Klingel und der Lichtschalter des Treppenlichts IN dem Vorraum befindet spricht für Teil des Treppenhauses.

mfG
duck313

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Mit Speicher ist der Dachboden gemeint.
Der ist eigentlich für alle Mietparteien des Hauses, wird aber überhaupt nicht genutzt. Der Vormieter meiner Wohnung hat vereinbart, dass er ihn alleine Nutzen darf. Wobei unklar ist, ob das für jetzt immer noch gilt.

Mit voll bezahlt meine ich, dass ich diesen Raum bezahle, als wäre es ein Wohnraum. Er ist in der Wohnfläche enthalten. Und es handelt sich immerhin um 6-7 qm, was monatlich einiges an Mietkosten ausmacht.

Wir haben einen Hausmeister im Haus und der meinte, die Tür müsse offen sein, dass man eben an den Zählen und den Dachboden kommt. Die Sachbearbeiterin (einer großen Wohnbaugesellschaft) sieht das anders. Sie meint, ich könnte die Tür schließen und müsste deshalb zahlen.
Allerdings würde das ja auch bedeuten, dann niemand mehr bei mir an der Tür klingeln kann, sondern nur unten. Und außerdem ist wie gesagt kein Licht in dem Raum, also nicht mal elektrisches.

Liebe Grüße und danke