Ein vom Briefschreiber/Anwalt pers. zuge

…stellt und eingeworfener Brief, ohne Angaben bzw. im blanko Umschlag, gilt der als zugestellt? Der Brief kam beim Empfänger nicht an und der Anwalt behaupet nun die Sendung sei mit der Werbung vom Empfänger entsorgt.

…stellt und eingeworfener Brief, ohne Angaben bzw. im blanko
Umschlag, gilt der als zugestellt? Der Brief kam beim
Empfänger nicht an und der Anwalt behaupet nun die Sendung sei
mit der Werbung vom Empfänger entsorgt.

Hast Du mal einen Blick in die FAQ-Einträge geworfen?

tja…

JA; HAB ICH; NICHTS DRIN:::

JA; HAB ICH; NICHTS DRIN:::

Auaaaaa…
.

JA; HAB ICH; NICHTS DRIN:::

Witzig. Wenn ICH in der Suchleiste oben Zugang eingebe, kommt als erstes genau der FAQ-Eintrag, den ich meine. In der Liste der FAQ-Einträge ist er der dritte.

Hallo C-Punkt,

Ähhh… hilf mir mal auf die Sprünge.
Ich kann in der Anfrage kein „ich“ o.Ä. lesen.
Bin ich blind?

Rätselnde Grüße,
Tinchen

Hallo,

Ähhh… hilf mir mal auf die Sprünge.
Ich kann in der Anfrage kein „ich“ o.Ä. lesen.
Bin ich blind?

ich weiß nicht, aber wenn Du kein „ich“ findest, liegt es zumindest nicht daran :wink: Es gibt aber neben FAQ-1129 noch viele andere schöne FAQ-Einträge - u.a. eben auch einen, in dem etwas über den Zugang von Schriftstücken steht.

Gruß
C.

In FAQ ist die Rede von Einschreibebriefen, nicht von Briefen ohne Anschrift und ohne Absender in neutralen Umschlägen… Muß man so einen Brief überhaupt öffnen, da er ja nicht an eine Person gerichtet ist?
Die heutige Zeitschrift vom ADAC z.B. hat einen solchen Brief als Werbung drin, muss ich den öffnen???
Schließlich kann man nur dann ausschließen, dass es sich nicht um einen wichtigen Brief handelt.
Das wäre ja fatal, dann könnten alle Werbesendungen so verschickt werden und müßten zwangsläufig geöffnet werden!

In FAQ ist die Rede von Einschreibebriefen, nicht von Briefen
ohne Anschrift und ohne Absender in neutralen Umschlägen…

Da steht dieses:
Eine Willenserklärung ggü. Abwesenden geht zu, wenn sie „in verkehrsüblicher Weise so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen.“ D. h. ein Brief, der in den Briefkasten geworfen wird, ist zugegangen.

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/entry/1350?cont…

Muß man so einen Brief überhaupt öffnen, da er ja nicht an
eine Person gerichtet ist?

Man muß gar nichts öffnen. Unabhängig davon, ob man den Brief öffnet oder nicht, ist er aber zugegangen.