Ein Widerspruch - zwei Bescheide weg?!

Hallo,

angenommen jemand hat zwei Bescheide vom Jobcenter.
Einen für die Grundsicherung, und einen weiteren für einen Sonderbedarf. Es sind Folgebescheide.
Gültig jeweils ab 01.04…
Da der Bescheid zur Grundsicherung noch über 359 € läuft, legt er aus formalen Gründen Widerspruch ein, da es 364 € sein sollten. Er legt nur gegen die Grundsicherung Widerspruch ein.
Nun scheint aber seitens der Behörde auch der Bescheid zum Sonderbedarf nicht mehr zu zählen, da der Hilfebedürftige den Sonderbedarf zum 01.05. nicht ausgezahlt bekommen hat.

Ist das Rechtens und auch welchen Gründen liegen nun anscheinend beide Bescheide auf Eis?

Gruß
Bori

Hallo,

angenommen jemand hat zwei Bescheide vom Jobcenter.
Einen für die Grundsicherung, und einen weiteren für einen
Sonderbedarf. Es sind Folgebescheide.
Gültig jeweils ab 01.04…
Da der Bescheid zur Grundsicherung noch über 359 € läuft, legt
er aus formalen Gründen Widerspruch ein, da es 364 € sein
sollten. Er legt nur gegen die Grundsicherung Widerspruch ein.

Nun scheint aber seitens der Behörde auch der Bescheid zum
Sonderbedarf nicht mehr zu zählen, da der Hilfebedürftige den
Sonderbedarf zum 01.05. nicht ausgezahlt bekommen hat.

Das ist eine Vermutung, sollte aber so nicht angenommen werden, wenn im Widerspruch lediglich auf die fehlenden 5 € hingewiesen wurden.
Einige Jobcenter sind mit der Umstellung vollkommen überlastet, da wäre es angebracht, dort nachzufragen, was passiert ist.
Hier können wir nur Vermutungen anstellen, die nicht hilfreich sind.

Schönen Tag noch.

Ist das Rechtens und auch welchen Gründen liegen nun
anscheinend beide Bescheide auf Eis?

Das kann nur das Jobcenter beantworten;–)

Gruß
Bori

Hallo,

Einige Arten von Mehrbedarfsleistungen berechnen sich prozentual von der Regelleistung. Wenn die Regelleistung nicht stimmt, dann wird sich das mitunter auch auf den entsprechenden Mehrbedarf auswirken.

mfg

nutzlos