Hallo,
angenommen jemand hat zwei Bescheide vom Jobcenter.
Einen für die Grundsicherung, und einen weiteren für einen Sonderbedarf. Es sind Folgebescheide.
Gültig jeweils ab 01.04…
Da der Bescheid zur Grundsicherung noch über 359 € läuft, legt er aus formalen Gründen Widerspruch ein, da es 364 € sein sollten. Er legt nur gegen die Grundsicherung Widerspruch ein.
Nun scheint aber seitens der Behörde auch der Bescheid zum Sonderbedarf nicht mehr zu zählen, da der Hilfebedürftige den Sonderbedarf zum 01.05. nicht ausgezahlt bekommen hat.
Ist das Rechtens und auch welchen Gründen liegen nun anscheinend beide Bescheide auf Eis?
Gruß
Bori