Hallo…
Ein eingezäuntes Wohngebiet, an der Einfahrt steht „Nur für Anwohner“ sehr klein, das Tor steht permanent offen. Jeder läuft, fährt oder rast drin rum. Die Fusswege sind permanent zu geparkt. Es gibt Besitzer für das Gelände, gilt trotzdem die
Stvo?
Dürfen die Menschen da tun und lassen was sie wollen?
Dürfen Knölchen verteilt werden?
MFG Stilli
Hallo Irubis,
sehe ich leicht anders:
Dürfen Knöllchen verteilt werden?
Nur, wenn eine offizielles Parkverbotsschild aufgestellt wurde oder z.B. eine Feuerwehrzufahrt hierdurch verparkt wird. Für einfach nur Parken auf Privatgrund kann weder die Kommune noch die Polizei ein Knöllchen schreiben.
Es wäre in der Hand des Grundstücksbesitzers (oder der Hausverwaltung) hier durchzugreifen und ggf. nach anbringen eines größeren (=sichtbaren) Schildes hier Zettel an die Autos zu hängen und dann auch mal abschleppen zu lassen. Bei Privatgrund hat der Besitzer das Recht zu bestimmen wer ihn betreten oder befahren darf und wenn er das untersagt, dann sollte man sich auch daran halten. Bei einer vorhandenen Einfriedung/Tor (auch wenn das Tor offen ist), sollte es sowieso schon klar sein, dass das kein öffentlicher Parkplatz ist.
Viele Grüße
Lumpi
Hallo Lumpi,
offensichtlich verkennst du die Rechtsnatur eines „Knöllchens“. Es ist ein Angebot, nichts weiter. Und ein Angebot kann man durchaus machen (was manche Ordnungsbehörden bis zum „Gehtnichtmehr“ durchführen, unbeachtlich, ob dem Knöllchen tatsächlich ordnungswidriges Verhalten zugrundeliegt). Daneben ist es durchaus möglich, auch auf Privatgrund, soweit es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, Verwarnungen auszusprechen. Es bedarf nicht unbedingt eines Verkehrsschildes, um gegen geltendes Recht zuwiderzuhandeln. Z.B. könnte das verkehrsbehindernde Parken durchaus geahndet werden.
Gruss
Iru