Wir wohnen seit fast 4 Jahren in einem Einfamilienhaus, welches unser Vermieter seit Mietbeginn als Zweifamilienhaus vermietet. Wir haben keine vernünftige Eingangstüren für beide Wohnungen. Darf ein Vermieter ein Einfamilienhaus als Zweifamilienhaus eigentlich Vermieten?
Hallo Saxo,
ich kann dir leider nicht helfen. Vielleicht gibt es eine rechtliche Grundlage. Aber in dem Fall wusstet ihr das ja bereits vor Einzug. Ich kann mir vorstellen dass ihr da keinen Anspruch drauf habt. Es handelt sich ja nicht um einen Zusatand der plötzlich eingetreten ist. Eine Untervermietung eines einzelnen Zimmers würde ich ähnlich sehen, da gibt es auch keine separate Eingangstür. Aber wenn ihr zufrieden mit der Wohnung an sich seid, könnt ihr euch vielleicht mit dem Vermieter einigen und die Kosten für eine Tür teilen. Dies hat aber keine rechtliche Grundlage.
Wünsche ein schönes Wochenende noch.
Hallo,
die Unterschiede für ein EFH u. MFH liegen ganz einfach in der energetisch- und physikalischen Trennung der Einheiten. Dazu als Beispiel, die Einheiten müssen räumlich getrennt sein und die Zugänge über eigene Eingänge verfügen. Es geht nicht, dass Mieter einen Wohnungseingang haben und dann in die einzelnen Räume gelangen. Dies gilt für Wasseruhren gleich wie Heizung. Ist dies vorhanden, sollte man sich die Unterlagen für Schaffung von Wohnraum aus dem Netz laden und die genaue Aufteilung, lt. Informationshinweis vergleichen.
mfg
tummle
Er hat ein Haus an 2 Parteien vermietet. Deswegen kann man nicht von 2 Famieleienhaus sprechen. Er darf sogar jedes Zimmer einzeln vermieten, nur eine Wohnung sollte als Einheit sein und abchliessbare Türen.
Sonst: ausziehen!
Hallo,
mir ist kein Gesetz bekannt, das dies verbietet.
Die Frage stellt sich eher anders. Warum sind Sie damals eingezogen ? Sie schreiben, dass dies von Anfang an so war !?
Haben sie das nicht gesehen oder hat der Vermieter eine Änderung versprochen ? Steht die vielleicht sogar in ihrem Mietvertrag als Vereinbarung festgehalten ?
Dann haben Sie natürlich eine Handhabe. Sonst sehe ich nur die Möglichkeit, dass Sie dem Vermieter eröffnen, dass Sie kündigen werden, wenn er diese Situation nicht ändert. Und dann müssten Sie das auch „schlimmstenfalls“ tun.
Aber sprechen Sie doch auch einmal miit dem Mieterbund über das Thema. Vielleicht kennen die eine gesetzliche Handhabe… !?
Viel Erfolg
Jürgen
Hallo 1970Saxo
konnte leider wegen Krankheit nicht antworten…bitte um Entschuldigung.
Bitte um kurze Info…wenn noch bedarf besteht.
LG SirRudolfo