Hallo all einmal wieder,
wie vieleicht manche wissen bin ich gerade Existenzgründer, vor habe ich zwei Geschäfte zu eröffnen, das heist das erste wird als Beispiel in der Straße eins eröffnet und dient als Zentrale, ein zweites Geschäft soll in der Straße zwei eröffnet werden, in allen beiden Geschäften werden die gleichen Waren verkauft, gibt es nun eine Möglichkeit, beide Geschäfte sowie gewerblich und auch steuerlich oder auch getrennt, auf eines Laufen zu lassen, oder geht kein Weg vorbei beide getrennt zu führen, Danke ?
Hi,
es führt eher kein Weg daran vorbei, die zwei Läden steuerlich in einer Umsatsteuererklärung, EÜ-Rechnung, Bilanz, GewSt-Erklärung … laufen zu lassen. Wenn sich das ganze auch noch innerhalb einer Stadt/Gemeinde abspielt ist es auch unproblematisch.
Grüße
Chris
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Hi,
es führt eher kein Weg daran vorbei, die zwei Läden steuerlich
in einer Umsatsteuererklärung, EÜ-Rechnung, Bilanz,
GewSt-Erklärung … laufen zu lassen. Wenn sich das ganze auch
noch innerhalb einer Stadt/Gemeinde abspielt ist es auch
unproblematisch.Grüße
Chris
Hi
Ja die zwei Läden befinden sich in einer Stadt, im zweiten sind wir nur Untermieter eines Lebensmittelgeschöftes, wie ist das aber nun gewerblich, reicht ein Gewerbeschein wo alle beide Läden erw3ähnt sind , oder wie ist das, Danke.
Hallo Tomi!
reicht ein Gewerbeschein wo :alle beide Läden erw3ähnt :sind…
Auf dem Gewerbeschein ist nur der Sitz des Unternehmens sowie der Geschäftsgegenstand vermerkt. Selbst wenn Du anschließend die ganze Stadt mit Filialen zupflasterst und ein Dutzend über die Gemeinde verteilte Lagerhallen anmietest, ist das alles für den Gewerbeschein belanglos.
Btw: Weil ich Dein Geschäftskonzept nicht kenne, liegt es mir fern, irgendwelche Kritik zu üben. Trotzdem gebe ich zu bedenken, daß der Plan, sogleich mit Hauptgeschäft und einer Filiale zu beginnen, nur mit Personal realisierbar ist. Dabei reicht i. d. R. ein Mitarbeiter nicht, weil Öffnungszeiten üblicherweise die wöchentliche Arbeitszeit von Angestellten deutlich überschreiten. Zudem pflegen Mitarbeiter gelegentlich blau krank zu machen und wollen Urlaub haben. Du bindest Dir also sofort erhebliche Verpflichtungen ans Bein, die ganz unabhängig von erzielten Überschüssen fällig werden. Nach aller Erfahrung ist Geld in der ersten Zeit nach der Gründung knapp. Hast Du genug „Speck“, um einen arbeitsunfähig geschriebenen Mitarbeiter mal eben durch z. B. einen Zeitarbeiter zu ersetzen? Will sagen: Wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, halte ich es für sinnvoll, zunächst kleine Brötchen zu backen und vor allen anderen Dingen für Eigenkapital und Liquidität zu sorgen. Ein einziges gesundes Geschäft, Lieferantenrechnungen aus eigenen Mitteln ohne Bankkredit bezahlt, kaum daß die Rechnung im Briefkasten liegt und Liquidität satt - vorher würde ich nicht im Traum daran denken, auch nur einen einzigen Mitarbeiter zu beschäftigen. Wenn das Geschäft brummt, würde ich erstmal zusehen, aus der Mietung heraus zu kommen, statt weitere Sachen anzumieten. Nur bereits verdientes Geld ausgeben, keine Verpflichtungen nach dem Prinzip Hoffnung. Eigentum schaffen, unabhängig werden.
Nur mal so als Denkansatz.
Gruß
Wolfgang