vor knapp zwei Jahren habe ich eine Zeit freiberuflich
gearbeitet und zusätzlich Überbrückungsgeld erhalten. Die Geschichte
ist damals grandios in die Hose gegangen, heute würde ich vieles
anders machen. Dazu meine Frage, ein Bekannter erzählte mir die Tage,
dass man nach einer bestimmten Zeit ein zweites Mal Überbrückungsgeld
erhalten kann. Stimmt das? Und wenn ja, erhalte ich das Ü-Geld auch
wenn ich mich wiederum in dem gleichen Bereich selbständig mache?
seit dem letzen überbrückungsgeld müssen mindestens 24 monate vergangen sein. die neue existenzgründung muss sich inhaltlich von der vorherigen deutlich unterscheiden.
derzeit wird seitens der regierung zu dem an einer neuen version des existenzgründungszuschusses gearbeitet. überbrückungsgeld und ich-ag wird es in der jetzigen form nur noch bis 30.06.06 (letztmöglicher tag der beantragung) geben.
ja, das ist möglich, allerdings musst du plausibel machen (schriftlich) aus welchen Gründen deine damalige Selbstständigkeit gescheitert ist.
Der Antrag wird natürlich wesentlich genauer geprüft, vor allem dann, wenn du die gleiche Geschäftsidee aufgreifst.
Und ‚knapp 2 J.‘ ist heikel, es müssen mindestens 2 J. vergangen sein.
gruß,
Maja
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