Einarbeiten

Hallo,
ich bin über eine Sicherheitsfirma als Empfangsmitarbeiterin bei einer Wohnungsgenossenschaft eingestellt. Diesen Job mache ich über 8 Jahre. Jetzt wurde der Vertrag mit der Sicherheitsfirma gekündigt, mir natürlich auch . Die Genossenschaft stellt jetzt selbst jemanden ein. Der Beginn wäre März 20, mir wurde erst zum Juni 20 gekündigt. Muss ich den neuen Mitarbeiter anlernen? Allerdings, so wird hinter vorgehaltener Hand gesprochen, soll mein Kündigungsgrund sein, dass man mit meiner Leistung nicht zufrieden ist. Wenn ich doch so schlecht gearbeitet habe, warum soll ich den Mitarbeiter einarbeiten?
Wie sieht Ihr das?

Wie wir das sehen ist doch nicht wirklich wichtig.
Wenn von deinem Vorgesetzten gefordert musst Du den „Neuen“ anlernen.
Wenn Dir das nicht passt,kündige doch selbst früher.

Übrigens, ich kann es mir nicht verkneifen. Du sollst dem „Neuen“ ja den Ablauf der Tätigkeit, das Gebäude,die Sicherheitsbestimmungen usw. zeigen.
Nicht die Art und Weise wie Du es durchgeführt hast, sondern wie es angeordnet war und angemessen wäre.

MfG
duck313

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