Einarbeitung bei Minijob unbezahlt?

Hallo!
Mal ne ganz allgemeine Frage:

Ist es rechtens, dass eine Einarbeitung in einen Minijob unentgeltlich erfolgt? Nehmen wir mal an, für einen Minijob, der aufgrund des Aufgabengebietes eine etwas umfassendere Einarbeitung erfordert, sind etwas 35-50 Arbeitsstunden vorgesehen. Darf vom Arbeitnehmer verlangt werden, dass er diese unentgeltlich ableistet?

nein

nein

Danke für diese gewissenhaft recherchierte ausführliche Antwort und die Quellen, mir bleiben keine Fragen offen!

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Hallo

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html

Das BAG hat die unentgeltliche Erbringung einer Arbeitsleistung bisher lediglich im Rahmen von sog. „Schnupperarbeitsverhältnissen“ zugelassen, die sich in der Regel in einem Zeitraum von 1 bis max. 2 Wochen erstrecken. Überwiegt bei dem sog. Praktikum die Arbeitsleistung die eigentliche Kenntnis- und Wissensvermittlung über einen längeren Zeitraum deutlich, so muß vom Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ausgegangen werden. Die im Rahmen der Praktikumsvereinbarung getroffene Vergütungsvereinbarung bzw. die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit kann wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein.
( Auszug aus http://www.bewerbungsmappen.de/links/arbeitsrechtXXV… )

Gruß,
LeoLo

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gleiche Antwort wie oben, nur diesmal ohne Sarkasmus :smile:

Danke

Sorry, das hast Du das NEIN völlig falsch interpretiert. Das war kein Sarkasmus Dir, eher Sprachlosigkeit dem Arbeitgeber und seiner Forderung gegenüber.

na wenn das so is