Hallo zusammen…
eine Dame hat sich bei mir für eine 400-EUR-Stelle als Bürokraft beworben. In ihrer Kurzbewerbung schreibt sie:
„Eine Kostenübernahme für
die Zeit der Einarbeitung
wurde mir vom Arbeitsamt
zugesagt.“
Was heißt das genau? Soll das heißen, dass sie für die Zeit der Einarbeitung nicht der neue Arbeitgeber, sondern an seiner Stelle das Arbeitsamt bezahlt? Oder ist das ganz was anderes? Wovon hängt das ab, ob das Arbeitsamt so etwas zusagt oder nicht?
Viele Grüße,
Mohamed.