Einarbeitung: Kostenübernahme?

Hallo zusammen…

eine Dame hat sich bei mir für eine 400-EUR-Stelle als Bürokraft beworben. In ihrer Kurzbewerbung schreibt sie:

„Eine Kostenübernahme für
die Zeit der Einarbeitung
wurde mir vom Arbeitsamt
zugesagt.“

Was heißt das genau? Soll das heißen, dass sie für die Zeit der Einarbeitung nicht der neue Arbeitgeber, sondern an seiner Stelle das Arbeitsamt bezahlt? Oder ist das ganz was anderes? Wovon hängt das ab, ob das Arbeitsamt so etwas zusagt oder nicht?

Viele Grüße,

Mohamed.

hallo mohamed,

damit kann entweder eine betriebliche trainingsmaßnahme (so eine art praktikum) oder ein eingliederungszuschuss gemeint sein. kommt allerdings nur bei einer festeinstellung in frage, da diese eingliederungshilfen ja auf lange sicht aus der arbeitslosigkeit führen sollen bei geringfügigen 400€-jobs kann der bewerber ja arbeitslos gemeldet bleiben und das als nebenverdienst angeben, entsprechend wird das nicht genehmigt.

regards bianca