Einarbeitungshilfen durch das Arbeitsamt stpfl ?

Sind die einem Betrieb durch das Arbeitsamt nach dem Dritten Sozialgesetzbuch gewährten Leistungen aus der „Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose“ der Bundesregierung einkommensteuerpflichtige Betriebseinnahmen und müssen diese daher beim Finanzamt als Betriebseinnahme deklariert werden ?
Finanzamt sagt natürlich „ja“.
Aber was soll das, wenn einem die auf der einen Seite gewährten Zuschüsse auf der anderen durch das Finanzamt wieder weggenommen werden ?

Sind die einem Betrieb durch das
Arbeitsamt nach dem Dritten
Sozialgesetzbuch gewährten Leistungen aus
der „Aktion Beschäftigungshilfen für
Langzeitarbeitslose“ der Bundesregierung
einkommensteuerpflichtige
Betriebseinnahmen und müssen diese daher
beim Finanzamt als Betriebseinnahme
deklariert werden ?

Das sind mE Erstattungen von Betriebsausgaben durch Dritte.
Sie mindern dadurch die Betriebsausgaben und erhöhen folglich den Gewinn.

Finanzamt sagt natürlich „ja“.

Es wären nur Betriebseinnahmen bei einmaligen Zuschüssen, die nicht an der Höhe des gezahlten Lohnes für den AN orientiert sind. Natürlich auch steuerpflichtige Zuschüsse, da sie nicht im „Katalog“ der steuerfreien Einnahmen (§ 3 EStG) stehen.

Aber was soll das, wenn einem die auf der
einen Seite gewährten Zuschüsse auf der
anderen durch das Finanzamt wieder
weggenommen werden ?

Kann es sein, daß das Unternehmen die Arbeitskraft eines AN kostengünstig bis mitunter kostenlos erhält?
Es wäre mE ungerecht, wenn man den Lohn und die Lohnnebenkosten als BA abziehen könnte, die Arbeitskraft im Unternehmen hat und den Ersatz der Aufwendungen (Zuschuß) steuerfrei einstreicht.

Danke für den Beitrag, aber Thema verfehlt.

Das Arbeitsamt zahlt derzeit für zehn- bis hunderttausende ehemaliger Langzeitarbeitsloser Lohnkostenzuschüsse, damit diese wieder in „Lohn und Brot“ kommen.
Für Spekulationen (mE) bleibt da kein Raum.
Entweder will der Staat diese Gelder von den Betrieben in Form von Steuern wieder zurück haben oder nicht.
Es muß da also eindeutige Rechtsnormen geben an denen man sich als potentieller Arbeitgeber orientieren kann.
Wenn mir das Finanzamt die durch das Arbeitsamt gewährten Zuschüsse zum Gehalt wieder in Form von Steuern abschöpft, stelle ich eben keinen Langzeitarbeitslosen ein, erspare meinem Betrieb jede Menge Verwaltungsarbeit und basta.

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was machst Du für ein Aufheben ??

Unterscheide zwischen Umsatz und Kosten

Du lebst von dem einen und bist daran interessiert die anderen zu mininieren.
Wenn du jemanden als Langzeitarbeitslosen einstellst, bedarf es einer besonderen psychologischen Einfühlung um eine entsprechende Motivation zu erreichen.
Läuft das Unternehmen unheimlich gut, würde ich mir keinesfalls eine solche Last aufhalsen.
Wenn du aber die Kosten im Auge behälst und die Gelder nutzen möchtest, die im übrigen zu nichts anderem taugen als den Arbeitsmarkt zu „frisieren“, wirst du in den sauren Apfel beissen müssen, was ich aber nicht so recht verstehe; Wenn du alle Kosten gegensetzt bleibt da wirklich so ein großer zu versteuernder Gewinn … ? :smile: -