Einbahaltung der Nebenkostenrückzahlung rechtens?

Mein ehemaliger Vermieter hat mir eine Nebenkostenrückerstattung aus 2010 i. h. v. X auszuzahlen. Von dieser Rückzahlung behält er einfach 100 € als Kaution für die Nebenkostenabrechnung 2011 ein. Ist das rechtens? Habe schließlich 140€ Nebenkosten pro Monat bezahlt. Das sind 420€! Ausserdem erscheint mir die Abrechnung zu hoch. Ich habe keine Auflistung sondern nur Endpreise erhalten. Keine Ablesezahlen, nix… Ich habe im ganzen Jahr 1290€ Nebenkosten (Heizung, Wasser, allgemeine Nebenkosten) gezahlt. Für 75m2. Die Mieterin unter mir zahlt 60 € und bekommt noch zurück! Irgendwas stimmt da nicht.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Hallo susannda,

  1. Der Vermieter muß den Überschuß vollständig auszahlen. Er hat keinen Anspruch auf einen sogenannten Sicherungsbehalt.

  2. Der Vermieter kann von der Kaution (!!), sofern eine gezahlt wurde, für die Abrechnung 2011 einen angemessenen Betrag einbehalten, der mit der Abrechnung für 2011 verrechnet werden muß. Der Betrag von 100 Euro kann durchaus angemessen sein, da in der Vorauszahlung auch die Heizkosten enthalten sind, die im ersten Quartal am höchsten sind.

  3. Sie haben das Recht, die Abrechnungsunterlagen einzusehen, um die Richtigkeit der Abrechnung zu prüfen.

  4. Vergleichen Sie doch Ihre Abrechnung mit der der Nachbarin und prüfen Sie die Beträge bezogen auf die jeweiligen qm Wohnfläche.

Weitere Fragen beantworte ich gern.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Ja klar: erstmal kann er die Kaution nicht erhöhen durch Abzug der NK-Rückzahlung.
Kaution haben Sie schoon hinterlegt (oder nich?? Dann kann er ggf. die im Vertrag hinterlegte Kaution auf diese Weise bis zur Kautionsgrenze abziehgen, haben Sie schon kaution gezahlt ist dies nicht Rechtes, sogar Betrug). Also auffordern , sofort die Rückzahlung erstmal vollständig zu zahlen.
Dann ankündigen, Sie möchten einen Termin haben zur Einsichtnahme der NK Abrechnung: muss er machen und Kamera mitnehmen und alles fotografieren, wenn er nicht Kopiene machen will!! Und eine etwas kundige Person mitnehemen, auch als Zeuge!!
Dann prüfen und fragen fragen!!! Alle Belege auch die Original-Rechungen einsehen! und Foto!! Dürfen Sie, wenn er keine Kopienen machen will!!
Den Brief per Einschreiben Rückschein oder per Boten (ist billiger!!). Bote schreibt auf Doppel des Schreiben Uhrzeit, Datum und Name beim Einwurf in Vermieterbriefkasten und legt selber den Biref in Umschlag!!: Möglichst keinen Verwandten!

Nur so können Sie prüfen, ob die Abrechnung richtig ist. Vorher aufschreiben, wie der Verteilerschlüssel ist (laut Mietvertrag und die Aufteilung erfragen: es muss eine NACHVOLLZIEHBARE Abrechung bei Ihnen ankommen. Wenn nicht nachvollziehbar, dann eine anfoprdern (mit gleichem Brief!!) und Frist (14 Tage) setzten!
Wenn Sie nicht rechnen können, bliebt nur der informierte Freund, Mieterschutzverein (die 20 Euro haben Sie vermutlich gespart, rächt sich jetzt) oder ANWALT. Auch Verbraucherverein kann helfen, kostet aber nicht viel!!
Viel Glück und nicht verzagen und Taschenrechner kaufen.

Hallo Susannda,

nein, das ist auf keinen Fall rechtens. Im Gegenteil, er hat die Pflicht, die Vorauszahlungen anzupassen, nach oben, wie nach unten.
Außerdem müssen Nebenkostenabrechnungen vollkommen reproduzierbar sein. Das ist u.a. in der Heizkostenverordnung verankert.
Am besten Du wendest Dich zur Prüfung der Abrechnung an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Vorab würde ich aber mit dem Vermieter sprechen und auf die Missstände hinweisen.

Gruß und viel Erfolg
Weschdl

Guten Morgen!
Es ist nicht rechtens von der Erstattung etwas einzubehalten.
Legen sie schriftlich Widerspruch gegen den Einbehalt und die Nebenkostenabrechnung an sich ein. Eine Nebenkostenabrechnung muss klar detailliert und für den Laien nachvollziehbar sein. Ihre ist dies nicht, da wohl entscheidende Daten fehlen. Fordern sie eine klare Auflistung und Einsicht in die Belege.
L.G. Jihet

Danke für die antwort. ich habe mittlerweile post von meinen ehemaligen vermieterinnen bekommen. diesen brief ziehen sie mir von der nächsten nebenkostenabrechnung ab. angeblich hätte man nun festgestellt, dass auch noch ein waschbecken kaputt sei. komischer weise war es bei auszug noch ganz. nun gut. ich lasse die unterlagen nun durch einen fachmann prüfen. es wurden ua kopien von 2007 geschickt. da habe ich noch gar nicht dort gewohnt. und 2 wohngebäudeversicherungen etc. mein verdacht erhärtet sich, dassich über den tisch gezogen werde.