Einbahlten der Kaution

Hallo Ihr alle,

meine Frage zur Mietkaution habe ich noch nirgendwo beantwortet gefunden.

Die Situation geht um einen Untermieter in einer WG. Dessen Mitbewohner (der auch Hauptmieter war) zieht kurzfristig aus und der Untermieter wird nach Absprache mit dem Wohnungseigentümer zum übernächsten Monat Hauptmieter (daher Kündigung kurzfristig möglich).

Der Hauptmieter bezieht direkt seine neue Wohnung und nutzt die WG daher 6 Wochen lang nicht mehr.

Der Untermieter sucht direkt einen neuen Mitbewohner für die WG, findet aber erst einen für den Zeitraum, in dem er dann selbst der Hauptmieter der Wohnung ist.

Nun wirft der Hauptmieter dem Untermieter vor, durch seine zu langsame Suche seien ihm Kosten in Form von entgangenen Mieteinnahmen entstanden. Als Kompensation behält er einen Teil der Mietkaution aus dem Untermietverhältnis ein, den er für gerechtfertigt erachtet.

Es stellen sich mir hier zwei Fragen:

  1. Darf ein Vermieter die Mietkaution für solche Dinge verwenden/einbehalten?

  2. Ist dieser Anspruch gerechtfertigt (Ich bin mir eigentlich sicher, dass nicht, da es nichts mit dem Mietverhältnis zu tun hat, wollte das aber nochmal mit Euch klären)?

Finde den Fall merkwürdig und bin gespannt auf Eure Antowrten.

Danke Euch allen!

Hallo,

Der Hauptmieter hat den Verpflichtungen des Mietvertrags gegenüber dem Vermieter nachzukommen, der Untermieter den Verpflichtungen des Untermietvertrages gegenüber des Hauptmieters.

Wie der Hauptmieter nun Pflichten des Hauptmietvertrages welche über solche des Untermietvertrages hinaus gehen übertrage will ist mir ein Rätsel.

  1. Darf ein Vermieter die Mietkaution für solche Dinge
    verwenden/einbehalten?

Nein, der Anspruch ist unbegründet.

  1. Ist dieser Anspruch gerechtfertigt?

Nein

Gruß

Joschi

Hallo,

(daher Kündigung kurzfristig möglich).

was genau heißt das? Wurden die vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo loderunner,

die Frage:

(daher Kündigung kurzfristig möglich).

was genau heißt das? Wurden die vereinbarten Kündigungsfristen
eingehalten?

sollte sich aufgrund der Äußerung:

Der Untermieter sucht direkt einen neuen Mitbewohner für die WG,
findet aber erst einen für den Zeitraum, in dem er dann selbst der
Hauptmieter der Wohnung ist.

erledigt haben.

Meiner Ansicht nach kann der Hauptmieter keine Ansprüche geltend machen, welche über die des Untermietvertrages hinaus gehen.

Der Untermieter ist also bis zum Zeitpunkt des Überganges nur verpflichtet, seinen Anteil der Miete zu entrichten.

Das Untermietverhältnis endet dann mit dem Hauptmieter, ein Anspruch auf volle Mietzahlung entsteht also nur dem Vermieter und nicht dem Hauptmieter.

Gruß

Joschi

@loderunner

Was ich damit sagen wollte ist:

Die Kündigung des Hauptmieters zu einem Termin, der näher liegt als die Kündigung wird vom Vermieter gestattet, da eine Nachmieter (der bisherige Untermieter) gefunden wurde.

Ich habe diese kurze erklärung angefügt, um zu zeigen, dass es sich um einen kurzfristigen Vorgang handelt, der innerhalb der genannten 6 Wochen abläuft.

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