Einbahnstraße

  1. Für bestimmte Verkehrsteilnehmer gibt es Ausnahmeregelungen für Fahrten (PKW) entgegen der Einbahnstraße. Gibt es gesetzliche Ausnahmeregelungen für Anlieger mit kurzer Wegstrecke (Zufahrt zur Garage bei geplanter Einbahnregelung nicht mehr möglich)?
  2. Wer ist für die Schneeräumpflicht in Einbahnstraßen zuständig, wenn es nur einen einseitigen 1,5 m breiten Gehweg gibt? Sind es nur die Anlieger, an die der Gehweg grenzt oder gibt es auch andere Regelungen?

Viele Grüße und Danke

  1. Für bestimmte Verkehrsteilnehmer gibt es Ausnahmeregelungen
    für Fahrten (PKW) entgegen der Einbahnstraße. Gibt es
    gesetzliche Ausnahmeregelungen für Anlieger mit kurzer
    Wegstrecke (Zufahrt zur Garage bei geplanter Einbahnregelung
    nicht mehr möglich)?

Hi,

dann sollte man mal die Verantwortlichen befragen wie das Problem gelöst werden kann. Entweder Schilder aufstellen, oder eine Ausnahmegenehmigung.

  1. Wer ist für die Schneeräumpflicht in Einbahnstraßen
    zuständig, wenn es nur einen einseitigen 1,5 m breiten Gehweg
    gibt? Sind es nur die Anlieger, an die der Gehweg grenzt oder
    gibt es auch andere Regelungen?

Imho der, an dessen Grundstück der Gehweg grenzt.

Q-Gruß

Viele Grüße und Danke

Hallo,

dann sollte man mal die Verantwortlichen befragen wie das
Problem gelöst werden kann.

Man könnte auch Zeichen 267 erst „nach“ der Garage aufstellen, was aber auch zu Problemen führen kann.

Imho der, an dessen Grundstück der Gehweg grenzt.

Das kann aber acuh anders geregelt sein, da sollte man einen Blick in die kommunale Satzung werfen.

Cu Rene