Einbahnstraße: Parkverbotschild nur links

N’Abend,

im Streifgebiet häufiger Parkplatzsuchfahrten befindet sich auch eine Einbahnstraße, wo nur am linken Rand das Zeichen 286 steht. Heißt das dann, dass man nur am linken Rand nicht parken darf oder gilt es trotzdem für beide Seiten? Der rechte Rand ist zumindest immer gut beparkt, sodass ich eher ersteres vermute.

Wer weiß es genauer?

MfG
Marius

im Streifgebiet häufiger Parkplatzsuchfahrten befindet sich
auch eine Einbahnstraße, wo nur am linken Rand das Zeichen 286
steht. Heißt das dann, dass man nur am linken Rand nicht
parken darf oder gilt es trotzdem für beide Seiten?

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html Abschnitt 8:

Erläuterung
1.Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.

Eindeutig, denk ich.

Hallo !

Dann darf man rechts parken.

mfG
duck313