Einbahnstrasse

Ein herzlihes Hallo an alle,

in fernsehr hab ich gesehen dass die ordnungshueter fahrradfahrer angehalten die den gegenrichtung gefahren haben. (voll richtig)
wenn sie aben das fahrrad geschoben haben , dann eben nicht.
es bringt mir eine gedankenspiel.
meine frage: was ist wenn man sein pkw schiebt in ein einbahnstrasse? (natuerlich gegen die richtung)
(oder ein motorrad, oder ein panzer…usw)
dann faehrt man eigentlich nicht…oder?

es ist kein smarnfrage, sodern einfach moechte wissen, was ist mit dem prinzip.
Danke Euch

P.S.
entschuldige mich wegen mein schlechtes deutsch.Danke

axo, ich kann zb. vorstellen das ein pkw fahrer in den richtige richtung gefahren hat, und das geraet hat sein geist aufgegeben.nachher versucht man in dem naechstmoegliche parkplatz zu schieben, aber eben gegen die richtung …zb.

Ein herzlihes Hallo an alle,

in fernsehr hab ich gesehen dass die ordnungshueter
fahrradfahrer angehalten die den gegenrichtung gefahren haben.
(voll richtig)
wenn sie aben das fahrrad geschoben haben , dann eben nicht.
es bringt mir eine gedankenspiel.
meine frage: was ist wenn man sein pkw schiebt in ein
einbahnstrasse? (natuerlich gegen die richtung)
(oder ein motorrad, oder ein panzer…usw)
dann faehrt man eigentlich nicht…oder?

Doch. Schieben wäre viel zu anstrengend. Und wenn man in Deutschland mit einem Panzer auf öffentlichen Straßen innerhalb von Ortschaften unterwegs sein darf, wird es schon einen guten Grund geben, warum dann die StVO gerade nicht gilt.

es ist kein smarnfrage, sodern einfach moechte wissen, was ist
mit dem prinzip.

Wirklich sehr interessant. Wer hat Antworten.

Danke Euch

P.S.
entschuldige mich wegen mein schlechtes deutsch.Danke

axo, ich kann zb. vorstellen das ein pkw fahrer in den
richtige richtung gefahren hat, und das geraet hat sein geist
aufgegeben.nachher versucht man in dem naechstmoegliche
parkplatz zu schieben, aber eben gegen die richtung …zb.

Kein Problem. Man muss halt nur aufpassen, dass man niemenden gefährtet. Ich denke auch kaum, dass ein Ordnungshüter da auf die Idee käme ein Knöllchen zu verteilen.

MfG

Hallo,

Und wenn man in
Deutschland mit einem Panzer auf öffentlichen Straßen
innerhalb von Ortschaften unterwegs sein darf, wird es schon
einen guten Grund geben, warum dann die StVO gerade nicht
gilt.

Warum sollte für einen Panzer keine StVO gelten? Wozu hätten die Dinger sonst ein Nummernschild?

Gruß
loderunner

Hallo ELBuffo,

also wenn ich das richtig verstanden habe, dann, man darf schieben.
finde interessant, sogar bisschen witzig.

Danke Dir, LG…e.j.krone

Hallo an alle,

na ja, mit dem panzer war nur ein beispiel, als „motorisierte“ fahrzeug:smile:

nimmt Euch nicht so ernst bitte:smile:
LG…e.j.krone

Hallo,

also erstens war es tatsächlich nicht so ernst gemeint. Zweitens ist das Schieben eines Panzers i.d.R. doch viel zu anstrengend. Drittens wird es kaum vorkommen, dass man mit einem Panzer (legal) durch eine Einbahnstraße innerhalb einer Ortschaft fährt (der ist nämlich viel zu schwer zum Befahren öffentlicher Straßen). Wen es denn also dann doch mal vorkommt, hat er eine Ausnahmegenehmigung für den speziellen Fall oder es hat etwas mit dem Artikel 115 GG zu tun. Dann gilt die StVO wohl nicht mehr für den Panzer. Vielleicht baut man dann auch das Nummernschild ab.
Also um noch mal auf den Punkt zu kommen. Natürlich darf man ein liegengebliebenes Fahrzeug auch entgegen der Fahrtrichtung bewegen, wenn man es dadurch auf den kürzesten Weg aus dem Gefahrenbereich entfernt. Eventuell §32 StVO, vielleicht findet jemand eine andere Begründung.

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

also erstens war es tatsächlich nicht so ernst gemeint.

Das ist klar. Aber wenn sich die Frage halt stellt, kann man ja mal drüber nachdenken :wink:

Zweitens ist das Schieben eines Panzers i.d.R. doch viel zu
anstrengend.

Darauf bezog sich mein Einwand nicht. Aber: man kann Panzer schieben. Nur halt nicht alleine. Und bergauf macht es auch keinen Spaß.

Drittens wird es kaum vorkommen, dass man mit
einem Panzer (legal) durch eine Einbahnstraße innerhalb einer
Ortschaft fährt (der ist nämlich viel zu schwer zum Befahren
öffentlicher Straßen).

Das stimmt definitiv nicht. Selbstverständlich sind auch Schützenpanzer immer noch Panzer und fahren auf öffentlichen Straßen. Bis vor kurzem die Kasernen auf meinem Arbeitsweg geräumt wurden, konnte man hier regelmäßig Fahrschul- und Überführungsfahrten auf ganz normalen Straßen beobachten.
Ein ganz normaler LKW ist übrigens auch nicht leichter als ein Panzer.

Btw., es gibt auch Panzer, die auf Rädern fahren.

Wen es denn also dann doch mal
vorkommt, hat er eine Ausnahmegenehmigung für den speziellen
Fall

Braucht er nicht. Sonst hätte er ja kein Nummernschild.

oder es hat etwas mit dem Artikel 115 GG zu tun.

Da musst Du irgendwas anderes meinen. http://dejure.org/gesetze/GG/115.html

Also um noch mal auf den Punkt zu kommen. Natürlich darf man
ein liegengebliebenes Fahrzeug auch entgegen der Fahrtrichtung
bewegen, wenn man es dadurch auf den kürzesten Weg aus dem
Gefahrenbereich entfernt.

Ich glaube, das war gar nicht Thema in diesem Thread. Erst recht nicht meins.

Gruß
loderunner

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