Hi,
aus der Einbahnstraße kommt rückwärts ein PKW heraus, die Straße rechtwinklig dazu kommt auch ein PKW - Crash.
Also, aus Sicht des Straßenbenutzers ist die Einbahnstraße rechts abgehend und in diese Richtung. Wenn nun der andere PKW rückwärts aus dieser Einbahnstraße kommt und es entsteht ein Crash, Mitschuld oder nicht? Schließlich kam da einer aus der Straße (Einbahnstraße) von rechts entgegen der Einbahnstraße bei gleichrangiger Einmündung…
Wie wäre der Fall, wenn derjenige die Einbahnstraße verkehrt herum befährt und die Regel rechts vor links benutzt, dann der Crash, was nun?
Welches Recht gilt? Rechts vor links oder Einbahnstraße verkehrt befahren mit Unfall???
Gruß
André