Einbau einer Katzenklappe in die Wohnungstür

Guten Tag,
Wir sind eine E-gemeinschaft die aus 30 Personen (Wohnungen) besteht. Ich wohne im I Stock und möchte in die Eingangstür eine Katzenklappe einbauen.
D. TOP von mir lautet:
Beschlussfassung über die Genehmigung zum Einbau einer Katzenklappe in die Wohnungseingangstür des Miteigentümers X.

  1. Kann dieser TOP nur mit mindestens 16 ja Stimmen beschlossen werden ?
  2. Oder geht es mit weniger ja Stimmen ? Zum Beispiel mit 12 bei 20 Teilnehmer ?
    Grüsse aus Hamburg

Hallo,
zunächst ist zu prüfen, ob Katzen in der Gemeinschaft überhaupt gehalten werden dürfen. Wenn ja, muss ein Mehrheitsbeschluss her, um eine Katzenklappe einzubauen. Im Normalfall (siehe Teilungserklärung) ist die Wohnungseingangstür gemeinschaftliches Eigentum, weshalb die Mehrheit der Eigentümer zustimmen muss.
MOETT

Hi,
kann ich nicht beantworten. Diese Sache fällt in das Mietrecht und ist von einem entsprechenden Fachanwalt
zu beantworten. Ich bin für Straß- und Prozeßrecht
„zuständig“.

Gruß, Cockerpaul

Hallo,
soweit ich weiß, zählen die Stimmen der anwesenden und derjenigen, die sich durch andere vertreten lassen. Aber: diejenigen die sich enthalten, zählen auch nicht mit.
Das heißt zum Beispiel wenn 25 da sind oder vertreten werden, und 21 stimmen dafür oder dagegen, (und 4 enthalten sich,) dann braucht man 11 Ja-stimmen, damit der Antrag beschlossen ist.
Allerdings gibt es Fälle wo eine einfache Mehrheit nicht reicht. Das steht im WEG-Gesetz - habe leider gerade keine Zeit, mich näher damit zu beschäftigen.
Normalerweise weiß der Verwalter/die Verwalterin so etwas. Oder gibt es keine?

Hallo Informatus,
grundsätzlich werden alle Hausordnungsbeschlüsse mit einfacher Mehrheit beschlossen, d.h. die Mehrzahl der in der Versammlung Andwesenden (bzw. Vertretenen) gilt.

Jedoch ist dies ein Sonderfall, weil die Wohnungseingangstüren Gemeinschaftseigentum sind und dieses durch den Einbau einer Katzenklappe „umgebaut“ werden. Im engsten Sinne wird es als bauliche Veränderung behandelt.

Im Übrigen hängt es auch von der Hausordnung ab. Haustieren werden i.d.R. nicht so geduldet, dass sie „frei im Gemeinschaftseigentum“ herumlaufen können, was durch dein Einbau einer solchen Klappe geradezu herausgefordert wird.

Viel Spaß bei der Versammlung.

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte sachverständige Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere sachverständige Beurteilung die Folge sein. Es handelt sich nicht um eine rechtliche Auskunft i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes.

Hartmut Eger, Dipl. Verwaltungswirt
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft
Internet-Auftritt: www.eger-partner.de