Hallo Informatus,
grundsätzlich werden alle Hausordnungsbeschlüsse mit einfacher Mehrheit beschlossen, d.h. die Mehrzahl der in der Versammlung Andwesenden (bzw. Vertretenen) gilt.
Jedoch ist dies ein Sonderfall, weil die Wohnungseingangstüren Gemeinschaftseigentum sind und dieses durch den Einbau einer Katzenklappe „umgebaut“ werden. Im engsten Sinne wird es als bauliche Veränderung behandelt.
Im Übrigen hängt es auch von der Hausordnung ab. Haustieren werden i.d.R. nicht so geduldet, dass sie „frei im Gemeinschaftseigentum“ herumlaufen können, was durch dein Einbau einer solchen Klappe geradezu herausgefordert wird.
Viel Spaß bei der Versammlung.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte sachverständige Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere sachverständige Beurteilung die Folge sein. Es handelt sich nicht um eine rechtliche Auskunft i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes.
Hartmut Eger, Dipl. Verwaltungswirt
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft
Internet-Auftritt: www.eger-partner.de