Hallo!
Eigentlich gibt’s nur eine Möglichkeit bei Ablehnung, eine Klage auf Zustimmung.
Aber dazu muss man gute Gründe anführen, warum es zwingend notwendig wäre, eine Klimaanlage mit sichtbarem und mind. die Optik störender Ansicht
anzubringen.
Von evtl. Lärm und Verschmutzung der Fassade/Dach durch Außengerätes mal abgesehen .
Und ob es keine anderen Baumaßnahme gäbe, um das Ziel einer sommerlichen Überhitzung zu vermeiden.
Es muss also das Interesse des Eigentümers höher bewertet werden als das
der Gemeinschaft.
Es ist nicht aussichtslos, aber sicher schwierig, langwierig und selbst bei Gestattung teuer, weil man Auflagen bekommen wird und es nicht am kostengünstigsten Ort anbríngen kann.
MfG
duck313