Einbau eines Regenrückhaltebeckens

Einen wunderschönen Tag an alle,

ich bin Eigenheimbesitzer aus Düsseldorf und spiele mit dem Gedanken ein Regenauffangbehälter, wie in jedem Bauhaus erhältlich ist, mir im Garten einzugraben. Hintergrund wäre 1.) Kostenersparnis bei der Gartenbewässerung und 2) Einsparungen bei der Abführung des Regenwassers in den Kanal.
Nun zu meinen Fragen, hat jemand schon Erfahrungen mit dem Einbau eines solchen Beckens, gibt es Bestimmungen hinsichtlich der Mindestgröße eines Tanks damit dies von Behördenseite anerkannt wird, wie ist die beste Vorgehensweise für eine behördliche Genehmigung und wie funktioniert die Wartung bei solch einer Anlage.

Ich bedanke mich im vorraus für eure Hilfe

Michael

Was meinst Du mit Regenrückhaltebecken?
Auffangtanks? Und dann Nutzung dieses Wasser?

mfgConrad

Der Fachbegriff ist mir nicht geläufig. Es handelt sich um einen Tank der im Erdreich eingegraben wird und der seinen Zulauf aus der Regenrinne erhält.
Der Sinn des Ganzen liegt darin das in den Kanal einzuleitende Regenwasser zu minimieren. Genaueres erhoffe ich mir über diese Anfrage.

Gruß
Michael

Was meinst Du mit Regenrückhaltebecken?
Auffangtanks? Und dann Nutzung dieses Wasser?

mfgConrad

Der Fachbegriff ist mir nicht geläufig. Es handelt sich um
einen Tank der im Erdreich eingegraben wird und der seinen
Zulauf aus der Regenrinne erhält.
Der Sinn des Ganzen liegt darin das in den Kanal einzuleitende
Regenwasser zu minimieren. Genaueres erhoffe ich mir über
diese Anfrage.

Ein Rückhaltebecken ist mehrere hundert Kubikmeter groß und soll ein Überlaufen der kleinen Gewässer vermeiden. Ist niemals privat.
Was Du meinst ist ein Sammeltank für Regenwasser.

Kostet denn bei Euch die Regenwasserkanalisation Geld?
Und wie soll das verrechnet werden? Irgendwann ist der Tank voll und wohin dann damit?

mfgConrad

Hallo,
generell ist das Einleiten von Regenwasser in den Kanal kostenfrei. Es muß allerdings eine Niederschlagsabgabe gezahlt werden, die sich nach der Größe der insgesamt versiegelten Fläche auf einem Grundstück richtet.
Diese reduziert sich auch nicht durch das anlegen eines Regenwassertanks. Ein solcher Tank ist aber trotzdem sehr nützlich, sowohl wirtschaftlich, als auch ökologisch,weil man durch das aufgefangene Wasser u.U. viel Geld (wirtschaftlich)spart, daß sonst für den Bezug von Frischwasser gezahlt werden müsste. Der Garten braucht schließlich viel Wasser. Ausserdem wird die wichtigste Ressource, Wasser, gespart (ökologisch).
Nun zur eigentlichen Frage:
Soweit ich weiß gibt es hinsichtlich der Größe keinerlei Verordnung und es gibt auch keine Möglichkeit jedwede Abwassergebühr dadurch zu sparen. Die einzige Möglichkeit Niederschlagsgebühren einzusparen ist, versiegelte Flächen, z.B. Höfe, Einfahrten etc. wieder wasserdurchlässig zu machen, damit das Wasser im Boden versickert.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek
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Es kommt auf die Satzung des Entsorgers an

Soweit ich weiß gibt es hinsichtlich der Größe keinerlei
Verordnung und es gibt auch keine Möglichkeit jedwede
Abwassergebühr dadurch zu sparen.

Hallo,

das kann man pauschal nicht sagen, da es auf die jeweilige Satzung des Entsorgers ankommt.

In unserer Heimatgemeinde ist es neuerdings z.B. so, daß die Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasser gespalten wird. Die „Niederschlagsgebühr“ wird anhand der „versiegelten Einleitungsflächen“ errechntet.

Es heißt(ich zitiere) „Niederschlagswasser, welches von versiegelten Flächen in Zisternen, die mit dem Überlauf an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, werden mit 50 % dieser Flächen in Abzug gebracht, wenn die Zisterne eine Mindestgröße von 3 m³ hat“.

Weiter steht in der Satzung geschrieben: „Wird das Niederschlagswasser von versiegelten Flächen in Zisternen geleitet, die keinen Überlauf in den städtischen Kanal besitzen, werden die Flächen von der Einleitungsfläche in Abzug gebracht“, also sogar zu 100%, wobei mir das allerdings praxisfern erscheint.

Viele Grüße
Armin

Vielen Dank für diese Info,

hat mir weiter geholfen.

Gruß
Michael

generell ist das Einleiten von Regenwasser in den Kanal
kostenfrei.

Das ist in jeder Stadt anders!

Es muß allerdings eine Niederschlagsabgabe gezahlt

werden, die sich nach der Größe der insgesamt versiegelten
Fläche auf einem Grundstück richtet.
Diese reduziert sich auch nicht durch das anlegen eines
Regenwassertanks. Ein solcher Tank ist aber trotzdem sehr
nützlich, sowohl wirtschaftlich, als auch ökologisch,weil man
durch das aufgefangene Wasser u.U. viel Geld
(wirtschaftlich)spart, daß sonst für den Bezug von
Frischwasser gezahlt werden müsste. Der Garten braucht
schließlich viel Wasser. Ausserdem wird die wichtigste
Ressource, Wasser, gespart (ökologisch).

Wirtschaftlich überhaupt nicht, da die Kosten der Anlage sich erst in zig Jahren amortisiert haben. Ein Kubikmeter Wasser kostet so gut wie nichts.

Nun zur eigentlichen Frage:
Soweit ich weiß gibt es hinsichtlich der Größe keinerlei
Verordnung und es gibt auch keine Möglichkeit jedwede
Abwassergebühr dadurch zu sparen. Die einzige Möglichkeit
Niederschlagsgebühren einzusparen ist, versiegelte Flächen,
z.B. Höfe, Einfahrten etc. wieder wasserdurchlässig zu machen,
damit das Wasser im Boden versickert.

Diese Gebühr für versiegelte Flächen gibt es doch in den wenigsten Städten.

mfgConrad

generell ist das Einleiten von Regenwasser in den Kanal
kostenfrei.

Das ist in jeder Stadt anders!

Nein, es wird eine Gebühr für Niederschlagswasser erhoben, aber nicht dafür, dass Regenwasser in den Kanal geleitet wird.

Es muß allerdings eine Niederschlagsabgabe gezahlt

werden, die sich nach der Größe der insgesamt versiegelten
Fläche auf einem Grundstück richtet.
Diese reduziert sich auch nicht durch das anlegen eines
Regenwassertanks. Ein solcher Tank ist aber trotzdem sehr
nützlich, sowohl wirtschaftlich, als auch ökologisch,weil man
durch das aufgefangene Wasser u.U. viel Geld
(wirtschaftlich)spart, daß sonst für den Bezug von
Frischwasser gezahlt werden müsste. Der Garten braucht
schließlich viel Wasser. Ausserdem wird die wichtigste
Ressource, Wasser, gespart (ökologisch).

Wirtschaftlich überhaupt nicht, da die Kosten der Anlage sich
erst in zig Jahren amortisiert haben. Ein Kubikmeter Wasser
kostet so gut wie nichts.

Noch nicht! Gerade Abwassergebühren werden in der Zukunft überproportional steigen.

Nun zur eigentlichen Frage:
Soweit ich weiß gibt es hinsichtlich der Größe keinerlei
Verordnung und es gibt auch keine Möglichkeit jedwede
Abwassergebühr dadurch zu sparen. Die einzige Möglichkeit
Niederschlagsgebühren einzusparen ist, versiegelte Flächen,
z.B. Höfe, Einfahrten etc. wieder wasserdurchlässig zu machen,
damit das Wasser im Boden versickert.

Diese Gebühr für versiegelte Flächen gibt es doch in den
wenigsten Städten.

Diese Einnahme lässt sich keine Kommune entgehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek
-Dipl.-Wirtschaftsingenieur-

Veto! - Gebühr für versiegelte Flächen
Hallo Frank,

Diese Gebühr für versiegelte Flächen gibt es doch in den
wenigsten Städten.

Diese Einnahme lässt sich keine Kommune entgehen.

DOCH!
Bei uns gibt´s diese Gebühr nicht und ist meines Wissens nach auch in Zukunft nicht geplant.

Grüße von
Tinchen

Nein, es wird eine Gebühr für Niederschlagswasser erhoben,
aber nicht dafür, dass Regenwasser in den Kanal geleitet wird.

Na, bei uns nicht.

Wirtschaftlich überhaupt nicht, da die Kosten der Anlage sich
erst in zig Jahren amortisiert haben. Ein Kubikmeter Wasser
kostet so gut wie nichts.

Noch nicht! Gerade Abwassergebühren werden in der Zukunft
überproportional steigen.

Diese Einnahme lässt sich keine Kommune entgehen.

Unsere schon.

Ws bei Euch normal ist, muß nicht auch im Rest der Welt so sein.

mfgConrad

Hallo Frank,

Diese Gebühr für versiegelte Flächen gibt es doch in den
wenigsten Städten.

Diese Einnahme lässt sich keine Kommune entgehen.

DOCH!
Bei uns gibt´s diese Gebühr nicht und ist meines Wissens nach
auch in Zukunft nicht geplant.

Er glaubt es nicht!

das kann man pauschal nicht sagen, da es auf die jeweilige
Satzung des Entsorgers ankommt.

In unserer Heimatgemeinde ist es neuerdings z.B. so, daß die
Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasser gespalten
wird. Die „Niederschlagsgebühr“ wird anhand der „versiegelten
Einleitungsflächen“ errechntet.

Es heißt(ich zitiere) „Niederschlagswasser, welches von
versiegelten Flächen in Zisternen, die mit dem Überlauf an die
öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind,
werden mit 50 % dieser Flächen in Abzug gebracht, wenn die
Zisterne eine Mindestgröße von 3 m³ hat“.

Weiter steht in der Satzung geschrieben: „Wird das
Niederschlagswasser von versiegelten Flächen in Zisternen
geleitet, die keinen Überlauf in den städtischen Kanal
besitzen, werden die Flächen von der Einleitungsfläche in
Abzug gebracht“, also sogar zu 100%, wobei mir das allerdings
praxisfern erscheint.

ist nicht praxisfremd sondern lt. unserem Tiefbauamtsleiter sogar Bundesweit Gesetz bei Neubauten. Wir mussten dafür Flächen zur Versickerung des Niederschlagswasser auf unserem Grundstück als Rigole (Sickergrube) gestalten in die (evtl. über vorgeschaltete Zisterne) das gesamte Regenwasser (inkl. Dachwasser) versickert. Drainagen sind ebenfalls verboten.
Gruß
Stefan

Hallo Stefan,
wo war ich nur wieder mit meinen Gedanken? Natürlich ist das NICHT praxisfremd, ich habe sogar selbst eine Zisterne mit Sickerschacht…
Alzheimer läßt grüßen :wink:
Gruß
Armin

Hallo,
eine weitere Möglichkeit ist der Einbau einer zweiten Wasseruhr für die Gartenbewässerung. Damit spart man dann den „Abwasser-Anteil“.

Gruß

Michael