hab schon im Mietrecht-Forum gepostet. Ich möchte gerne einen neuen Zylinder in meine Wohnungstür einsetzen, da mein Ex-Freund meinen Schlüssel nicht rausrückt und ich immer das Gefühl haben muss, dass er jeden Moment in der Wohnung stehen könnte. Kein angenehmes Gefühl, auch wenn man einen neuen Freund hat.
So jetzt meine Frage: Was muss ich beim Kauf eines Zylinderschlosses beachten? Ich wohne in einem 11-Etagen-Wohnhaus mit 34 Mietparteien. das Haus besitzt eine Schließanlage, d.h. der Wohnungsschlüssel passt gleichzeitig in der Eingangstür. Gibt es da bestimmte Zylinderschlösser oder hängt es von der Wohnungstür ab? Es handelt sich um eine Sicherheitstür. Was muss ich dem Verkäufer im Baumarkt erzählen? Welche Info braucht er oder passen alle Zylinder?
Rein rechtlich steht es Dir als Mieter wohl zu, bei Notwendigkeit
ein neues Schloss einzubauen.
Da Du allerdings ein Schloss aus einem Schließkreis (Wohnungstür,
und Haustür) hast, wird es nicht möglich sein, das neue Schloss
mit der Haustür abzugleichen.
Der neue Schließzylinder bedingt dann also getrennte Schlüssel
für Haustür und Wohnung.
Da wäre es also eigentlich sinnvoll, daß der Vermieter ein
neues Schloß aus dem Schließkreis zur Verfügung stellt.
Sollte das viel zu teuer werden, müßtest Du aber doch noch mal
klären, ob Du einfach ein neues Schloss einbauen darfst
-> Rechtsbrett.
Auf alle Fälle wirst Du aber beim Auszug das originale Schloss und
alle Schlüssel dazu abgeben müssen. Spätestens dann kommt das
Problem mit dem fehlenden Schlüssel wieder auf und wird
wahrscheinlich immer noch teuer sein. Den Schlüssel vom Ex zu
beschaffen ist also sowieso angebracht.
Der techn. Aspekt ist rel. einfach. Baue den Schließzylinder
aus und messe die Längen der beiden Enden bis zum drehbaren
Schließer in der Mitte aus.
Dann gehst Du in einen Baumarkt oder einen Laden für Alarmanlagen
und Schlüsseldienste usw. Dort kaufst Du ein kompatibles Schloss.
Kannst natürlich das alte Schloss auch als Muster mitnehmen,
Gruß Uwi
hab schon im Mietrecht-Forum gepostet. Ich möchte gerne einen
neuen Zylinder in meine Wohnungstür einsetzen, da mein
Ex-Freund meinen Schlüssel nicht rausrückt und ich immer das
Gefühl haben muss, dass er jeden Moment in der Wohnung stehen
könnte. Kein angenehmes Gefühl, auch wenn man einen neuen
Freund hat.
So jetzt meine Frage: Was muss ich beim Kauf eines
Zylinderschlosses beachten? Ich wohne in einem
11-Etagen-Wohnhaus mit 34 Mietparteien. das Haus besitzt eine
Schließanlage, d.h. der Wohnungsschlüssel passt gleichzeitig
in der Eingangstür. Gibt es da bestimmte Zylinderschlösser
oder hängt es von der Wohnungstür ab? Es handelt sich um eine
Sicherheitstür. Was muss ich dem Verkäufer im Baumarkt
erzählen? Welche Info braucht er oder passen alle Zylinder?
Tauschen
Hallo,
kannst Du nicht einfach mit dem Hausmeister sprechen und ein anderes Schloss ( aus der Waschküche oder so ) austauschen ? Oder sprich mit irgendwelchen Nachbarn, dass Ihr die Schlösser vertauscht, für eine Zeit zumindest.
Oder er hat noch ein Ersatzschloss für das Schliesssystem, es ist ja kein Verlust ,weil Dein Schloß ja nicht defekt ist .
kannst Du nicht einfach mit dem Hausmeister sprechen und ein
anderes Schloss ( aus der Waschküche oder so ) austauschen ?
Oder sprich mit irgendwelchen Nachbarn, dass Ihr die Schlösser
vertauscht, für eine Zeit zumindest.
Oder er hat noch ein Ersatzschloss für das Schliesssystem, es
ist ja kein Verlust ,weil Dein Schloß ja nicht defekt ist .
Hallo Lady,
Klasse Ideen.
Ich sehe aber leider eine andre, sehr teure Problematik. Letzlich bedeutet es ja, dass ein „Fremder“ einen Haustürschlüssel hat. Bei mir würde der Hausmeister, entweder dann wenn ich es ihm sage dass ein Schlüssel weg ist oder beim Auszug wenn ich den Schlüssel nicht mehr habe, garantiert von mir fordern ein neues Haustürschloss samt 2-3 Schlüsseln für jede Mietpartei einbauen zu lassen. Und bei uns sind noch Haustür und Wohnungstürschlüssel getrennt, also 2 Schlüssel.
Da das Haustürschloß ein Schloß ist dass man nur mit berechtigung nachmachen lassen kann, also einen Schlüssel dafü, schätze ich da die Kosten schon auf 200-300 Eus.
Im vorliegenden Fall kann es beträchtlich teurer werden.
Ein Bekannter hat mir gesagt, er hätte einen Generalschlüssel für ein Bürogebäude und kann in jeden Raum damit, wenn der Schlüssel wie auch immer wegkommt, kostet das ca. 10.000 Eus oder DM, weiß nicht mehr wann er mir das sagte.
Ich habe keine Ahnung vom ietrecht, aber im vorliegenden falle wird der hausmeister sicher vpor Gericht Recht bekommen, dass die Mieterin die Verantwortung für den Schlüssel übertragen bekam beim Einzug. D.h. sie müßte die evtl. Kosten erstmal übernehmen.
Ob sie diese Kosten dann vom Ex widerbekommt ist kritisch zu sehen weil der dann theoretisch auch sagen kann, er wisse nx von einem Schlüssel oder hätte ihn längst zurückgegeben. Tja nun, dann steht Aussage gegen Aussage…
Okay, ich habe jetzt den worst case geschildert, kann ja auch gutgehen und der Schlüssel taucht wieder auf, der Sommer kommt und D wird Weltmeister
Gruß
Reinhard
ps: zu den Preisen, wenn ich einen zusätzlichen Haustürschlüssel will, geht das legal nur über den Hausmeister weil er da eine Vollmacht oder sowas hat, Kosten pro Schlüssel 15 DM. Ohne Schloß sind es bei 12 Parteien und je 3 Schlüsseln schon mal 15*12*3= 540 DM also jetzt bestimmt 300 Eus…
wie schon beschrieben, dürfte es kein Probs darstellen, in deiner Wohnungstür ein neues Schloss einzubauen, würde aber nicht unbedingt den Baumarkt mit 0815-Schlössern empfehlen. Musst du dann die Haustür mit dem Hausschlüssel öffnen und deine Wohnung mit dem neuen Schlüssel. Sollte sich dein Ex weiterhin weigern den zur Hausschliesanlage und deiner Wohnung gehörenden Schlüssel rauszugeben, solltest du eventuell mal einen Rechtsanwalt konsultieren, inwieweit dort eine Schadensersatzklage Sinn macht. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Anzeige wegen Unterschlagung: Lies bitte hier:
Unterschlagung
Straftat, nach der bestraft wird, wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet.
Sie ist in § 246 des Strafgesetzbuches StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.
Voraussetzungen:
* Tatobjekt muss eine fremde bewegliche Sache sein.
Sie darf also weder im Alleineigentum des Täters stehen, noch herrenlos sein.
* Bei der Tathandlung muss es sich um eine Zueignung handeln.
Der Täter muss sich dafür eine eigentümerähnliche Position anmaßen.
Dafür ist es erforderlich, dass er sich nach außen so verhält, als würde ihm die Sache gehören (z. B. durch Veräußerung).
Die Unterschlagung ist Auffangtatbestand für alle Taten, die sich gegen das Eigentum oder das Vermögen anderer richten.
Der Tatbestand ist allgemeiner gefasst, als bei allen anderen Eigentums- und Vermögensstraftaten.
Jeder Täter, der einen Diebstahl oder einen Raub begeht, begeht notwendigerweise auch eine Unterschlagung. Die Strafbarkeit der Unterschlagung entfällt jedoch in diesem Fällen („Subsidiarität“).
Erfüllt umgekehrt eine Tat nicht die Voraussetzungen eines Diebstahls, beispielsweise weil es an einem Bruch fremden Gewahrsams fehlt, kommt immer eine Unterschlagung in Betracht.
War die unterschlagene Sache dem Täter anvertraut, so ist die Tat gemäß § 246 Absatz 2 StGB mit einer höheren Strafe bedroht (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).
Ich wünsche dir viel Erfolg und den richtigen Rechtsanwalt.
Gruß Günter
also erstmal vielen Dank für Eure Hilfe. Bin jetzt reichlich verwirrt und weiß nun nicht wirklich, wie ich mich verhalten soll. Ich hoffe, dass dieser Fall eine Warnung an all die Leute draußen ist. Gebt niemals euren Schlüssel weg und wenn dann nur schriftlich.
Vielleicht sollte ich doch so ehrlich sein und der Hausverwaltung mein Problem schildern. Oder ich schick gleich ein Schlüssel-Abholkommando los - ich kenn da ein paar „nette“ Jungs, die sicher ihre Freude dabei hätten.
Drückt mir die Daumen. Ich werd´s erstmal auf die nette Art und hoffentlich nicht allzu teure Art versuchen.
also erstmal vielen Dank für Eure Hilfe. Bin jetzt reichlich
verwirrt und weiß nun nicht wirklich, wie ich mich verhalten
soll.
verstehe ich nicht. Im Mietrechtsbrett wurde Dir die rechtliche Seite erläutert und hier das handwerkliche.
Vielleicht sollte ich doch so ehrlich sein und der
Hausverwaltung mein Problem schildern.
Was soll die HV da machen? Schlimmstenfalls besteht sie auf neuen Zylindern - und würde u.U. damit auch durchkommen. Enttäuschte Liebhaber könnten nun mal gefährlich werden, auch für die Nachbarn.
Oder ich schick gleich
ein Schlüssel-Abholkommando los - ich kenn da ein paar „nette“
Jungs, die sicher ihre Freude dabei hätten.
Was u.U. strafrechtlich relevant wird. Das würde ich nun wirklich lassen. Rechtsanwälte können auch nett sein…