Einbau Fliegengittertür?

Hallo,

nach einer Beratung hat der Inneneinrichter
an der Terrassentür eine Fliegengittertür installiert.
Es handelt sich um eine Schiebtür an der Außenseite
der Terrassentür.
Das Haus ist 2 Jahre alt.

Am abend nach der Installation (270 Euro Material + Montage)
fällt beim herablassen des Rolladens auf, dass es ein paar Hänger gibt und das der Rolladen nach herablassen von 2/3 gar nicht mehr schliesst.

Wie ist hier bitte die Rechtslage?

Danke für Rat!

Na ich tippe mal schwer auf das Recht der Nachbesserung…

Gruß

ok, danke!

allerdings scheint das konstrukt zu gross zu sein und nicht zu passen.
somit gibt es keine möglichkeit der nachbesserung, sondern nur rückbau…
wie sieht es da und dann aus?

bestünde da die Möglichkeit das Ding abzubauen und ein kleineres dafür einzusetzen? Wenn ja auch so etwas gehört zur Nachbesserung.

Gru´ß

Der Handwerker haftet für die Funktionalität seiner eingebauten Vorrichtungen, hier Fliegengittertüre und Rolladen lässt sich nicht mehr schließen.

Man fragt sich immer wieder, warum denn keine „Abnahme“ von Privatiers gemacht wird. Das ist in der Industrie ganz normal. Vor der Abnahme gibt es ganz einfach kein Geld! Abgesehen von Vorschussleistungen zur Finanzierung, die aber für private nicht üblich sind.

Hat man per Banküberweisung bezahlt, kann man das Geld innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen. Damit hat der Handwerker den „scharzen Peter“ zurück und muss handeln.

Hallo!

Hat man per Banküberweisung bezahlt, kann man das Geld
innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen.

Warum ist dieser Blödsinn nicht auszurotten. So etwas geht nicht.

Jan

Hat man per Banküberweisung bezahlt, kann man das Geld
innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen. Damit hat der
Handwerker den „scharzen Peter“ zurück und muss handeln.

Aussage! Eine Banküberweisung kann der Überweiser nicht zurückholen, weder jetzt noch in 6 Wochen!
ramses90

für den laien schwer einzuschätzen,
aber das ist wohl die einzige hoffnung…

es ist noch nicht bezahlt und das steht noch aus.
aber muss denn gezahlt werden?
wann ist eine abnahme erfolgt?
es wurde eine funktionsprüfung der tür vorgenommen
und für gut befunden.
aber der rollo wurde nicht gefprüft.
einbau donnerstag 15 uhr. rollonutzung um 21 uhr.
handwerkerreklamation freitag 9:30.
ist das eine abnahme?

Sorry, meinte natürlich Bankabbuchung (Einzugsermächtigung).

Ich werde hier nie mehr etwas schreiben, der hauptsächliche Sinn meines Artikels ist wohl verloren gegangen, aber hauptsache man hat was zum Mekkern.

Nie wieder!

… und noch einen drauf … :wink:)
Guten Tag, Termid,

mehr mit zwinkern im Auge als besserwisserisch -

Hat man per Banküberweisung Einzugsermächtigung bezahlt,
kann man das Geld innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen.

Bis 6 Wochen nach Rechnungsschluss.
Normal ist Quartalsabrechnung.
Abbuchung (Kontobelastung) erfolgte z.B. am 02. Januar. Die Quartalsabrechnung ist datiert auf 31. März. Dann ist rückbuchbar bis 15. Mai.
Kleiner Unterschied, oder?

LG, Ratloser

Ich werde hier nie mehr etwas schreiben, der hauptsächliche
Sinn meines Artikels ist wohl verloren gegangen, aber
hauptsache man hat was zum Mekkern.
Nie wieder!

Das solltest Du Dir aber doch noch einmal überlegen, mich hat man hier auch schon mehrfach sehr unqualifiziert angemacht. Es gibt hier eben Typen, deren Leben besteht nur aus w-w-w und die fühlen sich hier als Hausherr, Hausmeister oder Blockwart. Je nach Gesinnung.
Ich bin seit Anfang an dabei, war unter den ersten 100 Mitgliedern und habe meinen Nick wohl schon mehr als 30 mal gewechselt. Die ersten kann ich nicht mehr nachvollziehen, weil ich keine Buchhaltung darüber habe. :wink:)

Danke!
Bitte beachten, es hat nur einer von den hunderten/tausenden hier gemeckert…