Hallo zusammen,
was muss beachtet werden, wenn ein Funkgerät in einen PKW eingebaut wird? Meine Informationen sind widersprüchlich.
Situation: Neuwagen und ein VHF/UHF ICOM IC 2725, meines Wissens nach ohne Kennzeichnung.
Eine sehr schöne Übersicht sollte http://www.darc.de/distrikte/e/html/informationen/fu… bieten. Aber: Ob das noch aktuell ist, weiß ich nicht, und außerdem widerspricht man sich dort selber heftig:
Auf Seite 1 steht:
Erstzulassungsdatum Fz. / FZ-Klasse: ab 01.10.2002 / PKW, LKW, deren Anhänger
Funkgerät ohne Kennzeichnung: Einbau: gestattet, mitgelieferte und Einbauanweisungen des Fz.-Herstellers müssen beachtet werden. (Die gleiche Vorschrift gilt demnach für Funkgerät mit E-Kennzeichnung)
Fein, alles klar. Das trifft zu und die Einbauanleitung des Fahrzeugherstellers liegt auch vor. Aber auf Seite 2 steht:
Erstzulassung Fz. / Fz.-Klasse: ab 01.10.2002
Funkgeräteeinbau: Grundsatz: Funkgerät mit E-Zulassung ist Pflicht. Ausnahme: Funkgerät…
Hallo?? Was denn nun? Doch E-Zulassung? Ist E-Zulassung und E-Kennzeichnung was anderes?
Was bedeutet die Ausnahme? Zitat: „Ausnahme: Funkgerät mit CE-Zeichen und es erfüllt keine Funktionen der Störfestigkeit im Fz. und eine EU-Zulassungsautorität bescheinigt dies und der Hersteller bescheinigt die Einhaltung der Grenzwerte aus der Richtlinie 2004/104/EG“
Hä? ('tschuldigung - das finde ich wirklich kryptisch). Ich könnte ja im Gesetz nachsehen (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…), aber das sind 46 Seiten trockener Gesetzetext, das tue ich mir nicht an. Außerdem dürfte ich kein CE-Zeichen haben.
E-Kennzeichnung bzw. Zulassung: Ein Händler behauptet, dass ICOM behauptet, dass es das nicht mehr gibt.
Nee ich geb’s auf, nun versuch’ ich mal jemanden zu finden, der mir das kompetent beantworten kann.
Nebenbei: Eine w-w-w Archivsuche geht im Momemt nicht: Error 404.
Vielen Dank für eine solche Antwort
Uwe (DH4OAB)
Für nur eine (so einfache) Frage…
Die Vorschriften greifen allesamt nur für STEs (selbstständige technische Einheiten), die direkt an Endverbraucher verkauft werden; sprich Geräte von der Stange, die z.B. nie verändert wurden. Für Selbstbaugeräte, oder Geräte, die du verändert hast, bist du bezüglich der EMV als Amateurfunker voll selbstverantwortlich. Und du darfst diese Geräte in dein Auto einbauen, hast dann allerdings die volle Verantwortung für eventuelle Störungen. Falls jemand meckert (TÜV, Ordnungsbehörden, …) weist du sie enfach darauf hin, daß dein IC 2725 verändert ist und kein CE-Prüfzeichen braucht und hat, und das du das darfst, … Die müssten dann nämlich eine Störung nachweisen und nicht du eine Nichtstörung.