Hallo zusammen,
was muss beachtet werden, wenn ein Funkgerät in einen PKW eingebaut wird? Meine Informationen sind widersprüchlich.
Situation: Neuwagen und ein VHF/UHF ICOM IC 2725, meines Wissens nach ohne Kennzeichnung.
Eine sehr schöne Übersicht sollte http://www.darc.de/distrikte/e/html/informationen/fu… bieten. Aber: Ob das noch aktuell ist, weiß ich nicht, und außerdem widerspricht man sich dort selber heftig:
Auf Seite 1 steht:
Erstzulassungsdatum Fz. / FZ-Klasse: ab 01.10.2002 / PKW, LKW, deren Anhänger
Funkgerät ohne Kennzeichnung: Einbau: gestattet, mitgelieferte und Einbauanweisungen des Fz.-Herstellers müssen beachtet werden. (Die gleiche Vorschrift gilt demnach für Funkgerät mit E-Kennzeichnung)
Fein, alles klar. Das trifft zu und die Einbauanleitung des Fahrzeugherstellers liegt auch vor. Aber auf Seite 2 steht:
Erstzulassung Fz. / Fz.-Klasse: ab 01.10.2002
Funkgeräteeinbau: Grundsatz: Funkgerät mit E-Zulassung ist Pflicht. Ausnahme: Funkgerät…
Hallo?? Was denn nun? Doch E-Zulassung? Ist E-Zulassung und E-Kennzeichnung was anderes?
Was bedeutet die Ausnahme? Zitat: „Ausnahme: Funkgerät mit CE-Zeichen und es erfüllt keine Funktionen der Störfestigkeit im Fz. und eine EU-Zulassungsautorität bescheinigt dies und der Hersteller bescheinigt die Einhaltung der Grenzwerte aus der Richtlinie 2004/104/EG“
Hä? ('tschuldigung - das finde ich wirklich kryptisch). Ich könnte ja im Gesetz nachsehen (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…), aber das sind 46 Seiten trockener Gesetzetext, das tue ich mir nicht an. Außerdem dürfte ich kein CE-Zeichen haben.
E-Kennzeichnung bzw. Zulassung: Ein Händler behauptet, dass ICOM behauptet, dass es das nicht mehr gibt.
Nee ich geb’s auf, nun versuch’ ich mal jemanden zu finden, der mir das kompetent beantworten kann.
Nebenbei: Eine w-w-w Archivsuche geht im Momemt nicht: Error 404.
Vielen Dank für eine solche Antwort
Uwe (DH4OAB)