Einbau Funkgerät im PKW

Hallo zusammen,

was muss beachtet werden, wenn ein Funkgerät in einen PKW eingebaut wird? Meine Informationen sind widersprüchlich.

Situation: Neuwagen und ein VHF/UHF ICOM IC 2725, meines Wissens nach ohne Kennzeichnung.

Eine sehr schöne Übersicht sollte http://www.darc.de/distrikte/e/html/informationen/fu… bieten. Aber: Ob das noch aktuell ist, weiß ich nicht, und außerdem widerspricht man sich dort selber heftig:

Auf Seite 1 steht:

Erstzulassungsdatum Fz. / FZ-Klasse: ab 01.10.2002 / PKW, LKW, deren Anhänger
Funkgerät ohne Kennzeichnung: Einbau: gestattet, mitgelieferte und Einbauanweisungen des Fz.-Herstellers müssen beachtet werden. (Die gleiche Vorschrift gilt demnach für Funkgerät mit E-Kennzeichnung)

Fein, alles klar. Das trifft zu und die Einbauanleitung des Fahrzeugherstellers liegt auch vor. Aber auf Seite 2 steht:

Erstzulassung Fz. / Fz.-Klasse: ab 01.10.2002
Funkgeräteeinbau: Grundsatz: Funkgerät mit E-Zulassung ist Pflicht. Ausnahme: Funkgerät…

Hallo?? Was denn nun? Doch E-Zulassung? Ist E-Zulassung und E-Kennzeichnung was anderes?

Was bedeutet die Ausnahme? Zitat: „Ausnahme: Funkgerät mit CE-Zeichen und es erfüllt keine Funktionen der Störfestigkeit im Fz. und eine EU-Zulassungsautorität bescheinigt dies und der Hersteller bescheinigt die Einhaltung der Grenzwerte aus der Richtlinie 2004/104/EG“

Hä? ('tschuldigung - das finde ich wirklich kryptisch). Ich könnte ja im Gesetz nachsehen (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…), aber das sind 46 Seiten trockener Gesetzetext, das tue ich mir nicht an. Außerdem dürfte ich kein CE-Zeichen haben.

E-Kennzeichnung bzw. Zulassung: Ein Händler behauptet, dass ICOM behauptet, dass es das nicht mehr gibt.

Nee ich geb’s auf, nun versuch’ ich mal jemanden zu finden, der mir das kompetent beantworten kann.

Nebenbei: Eine w-w-w Archivsuche geht im Momemt nicht: Error 404.

Vielen Dank für eine solche Antwort

Uwe (DH4OAB)

Hallo Uwe,

weswegen fragst Du nicht in den richtigen AFU-Foren beim Darc, Funkbasis.de usw.?

Interessieren würde mich das auch, obwohl seit dieses Spielchen vor etwa 10 Jahren anfing, habe ich in unseren 3 Neufahrzeugen immer AFU-Geräte eingebaut ohne jemals Probleme mit dem TüV zu bekommen und ohne mich vorher um diese Thematik zu kümmern ob ich darf oder nicht.

Wenn die Antenne gut abgestimmt ist, was soll denn da passieren?
Außerdem, was ist mit mitgeführten Handys und deren störende Einflüsse auf die Fahrzeugelektronik?

Zum TüV bringe ich meine Autos schon lange nicht mehr, weil, die sind da alle „etwas gaga“.

Gruß
Markus

Hallo Markus,

weswegen fragst Du nicht in den richtigen AFU-Foren beim Darc,
Funkbasis.de usw.?

Sagen wir mal, ich bin etwas „registrierungsunwillig“ (oder meinetwegen auch „-scheu“:smile: Für nur eine (so einfache) Frage…

Interessieren würde mich das auch, obwohl seit dieses
Spielchen vor etwa 10 Jahren anfing, habe ich in unseren 3
Neufahrzeugen immer AFU-Geräte eingebaut ohne jemals Probleme

Ich mache das seit über 25 Jahren bei allen meinen Neufahrzeugen auch…

Wenn die Antenne gut abgestimmt ist, was soll denn da
passieren?

2-teilig:

  1. Die Autos sind voll gestopft mit Elektronik. Elektronik lässt sich durch elektromagnetische Strahlung stören, aber andererseits ist seriös gemachte moderne Elektronik mittlerweile so störsicher, dass ich da auch nur bei groben Einbaufehlern etwas befürchten würde.
  2. Wenn ich die gesetzlichen Vorschriften nicht einhalte, verliere ich die ABE.

Außerdem, was ist mit mitgeführten Handys und deren störende
Einflüsse auf die Fahrzeugelektronik?

Tja…

Zum TüV bringe ich meine Autos schon lange nicht mehr, weil,
die sind da alle „etwas gaga“.

*g* Und die Alternative? Dekra? Ich lasse das immer in einer Werkstatt machen. Von wo deren Prüfer kommt, weiß ich nicht.

Grüße

Uwe

Hallo Uwe,

die rechtlichen Vorschriften sind in der Tat ziemlich unverständlich. Aber unabhängig vom Gerät oder Fahrzeug oder der Zulassungsdatum des Fahrzeugs hast du als Amateurfunker ja die ‚Lizenz zum Löten‘ :wink: Die Vorschriften greifen allesamt nur für STEs (selbstständige technische Einheiten), die direkt an Endverbraucher verkauft werden; sprich Geräte von der Stange, die z.B. nie verändert wurden. Für Selbstbaugeräte, oder Geräte, die du verändert hast, bist du bezüglich der EMV als Amateurfunker voll selbstverantwortlich. Und du darfst diese Geräte in dein Auto einbauen, hast dann allerdings die volle Verantwortung für eventuelle Störungen. Falls jemand meckert (TÜV, Ordnungsbehörden, …) weist du sie enfach darauf hin, daß dein IC 2725 verändert ist und kein CE-Prüfzeichen braucht und hat, und das du das darfst, … Die müssten dann nämlich eine Störung nachweisen und nicht du eine Nichtstörung.

Ich habe persönlich noch keine Probleme mit dieser Vorgehensweise gehabt, obwohl sich schon Ordnungshüter für meine Ausrüstung interessiert haben.

Viele Grüße,

Torsten (DG3XT)