Hallo, ich bin neu hier und wende mich an Euch wegen eines Problems. Ich wohne in einer 2,5 Zimmer Wohnung. Die großen Zimmer haben diese Gamataussenwandheizer. Das halbe Zimmer hat ne Elektroheizung und die Küche hat eine Gasheizung die direkt am Schornsteinangeschlossen ist. Das Bad hatte nur so eine Elektrosonne, die ich gleich nach dem Einzug entfernt hab (wegen den Kosten). Nun habe ich meine Verwaltung gefragt ob sie eine Möglichkeit sehen eine effektive Heizung ins Bad einzubauen. Sie haben mir geschrieben das sie eine weiter Gasheizung ins Bad einbauen würden (nach absegnung vom Schonsteinfeger und nach Kostenvoranschlag der Heizungsfirma). Jetzt habe ich mich mit Freunden unterhalten und die sagten warum ich die Verwaltung nicht frage ob sie mir eine Gasetagenheizung einbauen. Somit wäre auch das halbe Zmmer an eine „richtige Heizung“ angeschlossen, und ich hätte auch gleichzeitig meine Warmwasserversorgung (die läuft im Moment über diese Boiler). Jetzt frage ich Euch…wie stehen die Chancen das die Verwaltung das machen würde, und wieviel wird das ungefähr kosten bei einer 71qm Wohnung? Und wie sieht es in diesem Fall mit der Umlegung auf die Miete aus? Wieviel Prozent mehr (pro Monat) sind erlaubt?
Hallo !
So eine zusammengestückelte Heizung ist schon selten und sollte sicher durch eine Gas-Etagenheizung ersetzt werden.
Platz dafür wäre ja am Geräteplatz der Küche(Schornstein),wegen der Warmwasserversorgung des Bads und der Leitungsführung kann der bessere Platz auch dort sein,wenn Kamin vorhanden.
Dann Plattenheizkörper in allen Räumen und die dünnen Zuleitungen auf der Wand in Höhe der Fußleisten. Das geht schnell,sieht noch einigermaßen ansprechend aus und macht wenig Schmutz.
Zu den Umbaukosten kann ich Dir keine Zahl nennen,aber zu den Mietsteigerungen.
Die betragen max. 11% auf die Jahresmiete. Manchmal kann der Vermieter nicht alle Kosten umlegen,wenn der sich z.B. alt für neu gegenrechnen lassen muss,etwa wenn sowieso Reparaturen anstanden.
Also wenn der Umbau 8000 € kosten würde,dann kann man 11 % davon = 880€ auf die Jahresmiete aufschlagen,im Monat wären das dann rund 73€ mehr.
Und die zahlst Du dann immer,nicht etwa nur solange bis die Summe „abgezahlt“ wäre.
Die Wohnung ist dadurch im Wert(Wohnwert,Komfort) gestiegen und rechtfertigt so den Mehrpreis.
MfG
duck313
Danke für die Info. Ich habe heute gleich mal meiner Verwaltung diesen Vorschlag unterbreitet, da sie auf mein anfragen hin mir eine Gasverbrennungsheizung im Bad einbauen würden. Aber von dem Einbau einer Gasetagenheizung sehen sie ab, da es sich das Mietshaus um ein „restitutionsbefangenes Objekt“ handelt. Und ich weiß nicht wie und ob man sich da durchsetzen kann?
Aber von dem Einbau einer Gasetagenheizung sehen sie
ab, da es sich das Mietshaus um ein „restitutionsbefangenes
Objekt“ handelt. Und ich weiß nicht wie und ob man sich da
durchsetzen kann?
Das hört sich so an als wenn das Objekt zwangsverwaltet wird weil der Eigentümer z.B.insolvent ist. Und es können und dürfen nur die notwendigsten Reparaturen ausgeführt werden.
Da lässt sich dann nichts „durchsetzen“.
Je nach Situation könnte sich der eigenfinanzierte Einbau einer Gasetagenheizung armortisieren wenn man mindestens weitere 10 Jahre dort wohnen will.
Weitere Details (z.B. Kostenersatz bei Kündigung oder vorfristigem Auszug) wären unter Mitwirkung (D)eines Mietrechtsexperten dann vertraglich VORHER mit der Verwaltung zu fixieren.