Hallo,
Die alte Heizung im Haus ist intakt, keinerlei Fehler oder Makel.
Vermieter A macht einen Aushang, dass eine neue Heizung eingebaut wird und daher Warmwasser und Heizung für zwei Tage (13. und 14. April) ausfallen wird.
Mieter B hat einen Säugling und ein Kleinkind und aufgrund der möglichen Witterungsbedingungen (aktuell sind es nachts Temperaturen um Null, tagsüber nur einstellige Werte) Vorbehalte.
Abgesehen vom gesunden Menschenverstand, der einen Tausch der Heizung eher in den Juni/Juli/August legen würde - muss der Mieter den Austausch dulden?
Danke und Grüße!