Hallo,
die neue Vermieterin hat ohne Nachfrage bei den Mietern Heizkostenverteiler und Kaltwassermessgeräte einbauen lassen.
Nun will sie diese mit 600,-- € + 81,-- € pro Jahr bezahlt haben, sprich sie hat sie einfach in die Nebenkostenabrechnung eingearbeitet.
Das kann doch so nicht Rechtens sein, oder?
Danke für hilfreiche Antworten!
Ich nehme an, die Erfassungsgeræte wurden gemietet.
Wenn in ihrem Mietvertrag die Gerætemiete nicht für umlegbar erklärt wurden, muss der Vermieter allen Nutzern mitteilen, dass er plant, Erfassungsgeræte zu mieten, soweit erdie kosten hierfür um legen will. Wenn nicht mehr als die Hälfte der Nutzer widersprechen, ist die Miete umlegbar, ein positives Votum ist nicht von nõten. (Betriffet nicht die kaltwasserzähler - da kommt drauf an, aus welchem Bundesland Sie sind)
Ist dies nicht der fall , konnten sie der Abrechnung widersprechen
Guten Tag!
Meine Freundin kommt aus Rheinland-Pfalz.
Die neue Vermieterin hat keine neuen Verträge bei der Übernahme gemacht und in den „alten“ Verträgen steht nichts von Heizkostenverteiler und deren Kosten.
Der Vermieter hat niemand angeschrieben und die Umlegung der Kosten angekündigt bzw. gefordert.
Lediglich in der jetzt vorgelegten Nebenkostenabrechnung wurden einfach diese Kosten mit eingerechnet.
L.G. Jihet
In Rlp gibt eine quasi-austattungspflicht für kaltwasserzähler
Die Miete könnte über Klausel im Mietvertrag (gesetzlich vorgeschriebene Vorrichtungen oä) umlegbar sein
Hier müsste man den MV genau prüfen. Lohnt sich aber nicht wirklich (zählermiete ca 1 Euro im Monatpro Stück)
Für die Keizkostenverteiler gilt das vorher geschriebene
By the Way:ein neuer Mietvertrag wäre nicht notwendig gewesen
Freix
Hallo,
nochmals danke für deine Info´s.
Bei 1 €/P.Mon. hätte ja niemand etwas gesagt, aber meiner Freundin wurden 81 € bei einem Gerät für neun Monate berechnet. Und das nicht für das Gerät sonder nach Wasserverbrauch. M.E. ist das falsch, da das Gerät kein verbrauchsabhängiger Posten ist.
L.G. Jihet
Kann es nicht sein, dass das derselbe Gesamtbetragin der Kostenaufstellung der Liegenschaft ist? Wenn nicht wurde entweder der Kaufpreis umgelegt (nicht zulässig) oder?
Einfach mal Einsicht in die Belege nehmen oder Nachfragen
Ich weiß nicht genau, was da umgelegt wird, der Kauf von Erfassungsgeräten ist nicht Rechtens, die Umlage für die Miete ist nicht Rechtens, wenn Sie nicht vorher über die Mietkosten informiert wurden, da Sie ein Widerspruchsrrecht haben. Wurde dieser Vorgang nicht eingehalten, ist die Maßnahme ungültig, also nicht umlagefähig.