Ja, das stimmt so wie beschrieben. Tatsächlich hat die heizungsbetreibende WEG darüber abgestimmt, daß zukünftig WMZ statt der Heizungsröhrchen zur Anwendung kommen muss. Laut WEG Protokoll schreibt der Hausverwalter, daß sich die Gemeinschaft zum Wechsel auf Wärmemengenzähler einverstanden erklärt, da die Heizkostenverteiler nach dem Verdunstersystem nicht mehr zulässig sind. In der Heizkostenverordnung steht das nicht, aber die Gemeinschaft hat sich wohl hier auf die Aussage der Hausverwaltung verlassen und somit zugestimmt. Alle anderen WEGs wurden nicht einmal vor dem Einbau informiert. Es fand einfach statt.
Wer die Heizung seinerzeit bezahlt hat, bzw. wem sie gehört ist nicht klar. Fest steht aber, daß alle 4 WEGs seit eh und je an der Wartung und an den Reparaturen kostenmäßig beteiligt werden. Und würde die Heizung kaputt gehen, wäre mit 100%ger Sicherheit davon auszugehen, daß alle 4 WEGs die Anschaffung einer neuen Heizung zu tragen hätten.
Laut Teilungserklärung muß eine Veränderung der Betriebskosten der Heizung mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Das wären bei 44 Parteien, 29 Parteien die mindestens zustimmen müssten. Da die heizungsbetreibende WEG aber nur 28 Parteien hat, ist sie her doch nicht alleine entscheidungsbefugt, oder? Die Hausverwaltung sieht das aber anders und sagt, die heizungsbetreibende WEG habe eben dieses Recht auf alleinigen Entscheid. Das entbehrt aber jeder Grundlage. Stattdessen wird damit gedroht, die Heizung dann eben für die 3 weiteren WEGs abzustellen.