Einbau von Wäremmengenzählern bei einer WEG - Zustimmungspflicht

Hallo,

ich benötige einen kurze Auskunft und Eure Hilfe.

Es besteht eine Heizung in einer WEG (28 Wohneinheiten) . An diese Heizung sind noch 3 weitere WEGs (16 Wohneinheiten) angeschlossen.

Wenn nun für diese Heizung für die Ablesung von Heizröhrchen auf Wärmemengenzähler umgerüstet werden soll, müssen der Umrüstung alle 4 WEG zustimmen? Oder darf die WEG in der die Heizung steht einfach die Umrüstung veranlassen, ohne die Zustimmung der anderen WEG´s einzuholen? Umgerüstet werden alle WEGs, d.h. in diesem Falle haben 3 WEGs keine Kenntnis über die Umrüstung.

Wer trägt in so einem Falle ggf. die Kosten für den Einbau der Wärmemengenzähler und etwaige fortan anfallende Mieten?

Herzlichen Dank schon einmal für Eure Hinweise.

Stimmt das überhaupt ?

Umstellung von Heizkostenverteilern (an jedem Heizkörper) auf WMZ ( 1 x je Wohneinheit bei Heizung und ggf. bei Warmwasser ein 2. WMZ) erfordert meist heftige Umbaumaßnahmen an der Installation in den Wohneinheiten.

Es gibt doch offenbar ein zugelassenes Abrechnungssystem, das reicht.
Will man umstellen, dann müssen m.E. alle zustimmen (und natürlich zahlen, einmalige Kosten und laufende Kosten).

Ob man das Nebenhaus ohne Zustimmung auf WMZ umstellen darf ?
Es kommt wohl auf die Art der Verträge zur gemeinsam betrieben Heizung an. Gehört die Heizung auch den Eigentümern im Nebenhaus oder findet nur eine Wärmelieferung an diese statt ?

MfG
duck313

Ja, das stimmt so wie beschrieben. Tatsächlich hat die heizungsbetreibende WEG darüber abgestimmt, daß zukünftig WMZ statt der Heizungsröhrchen zur Anwendung kommen muss. Laut WEG Protokoll schreibt der Hausverwalter, daß sich die Gemeinschaft zum Wechsel auf Wärmemengenzähler einverstanden erklärt, da die Heizkostenverteiler nach dem Verdunstersystem nicht mehr zulässig sind. In der Heizkostenverordnung steht das nicht, aber die Gemeinschaft hat sich wohl hier auf die Aussage der Hausverwaltung verlassen und somit zugestimmt. Alle anderen WEGs wurden nicht einmal vor dem Einbau informiert. Es fand einfach statt.

Wer die Heizung seinerzeit bezahlt hat, bzw. wem sie gehört ist nicht klar. Fest steht aber, daß alle 4 WEGs seit eh und je an der Wartung und an den Reparaturen kostenmäßig beteiligt werden. Und würde die Heizung kaputt gehen, wäre mit 100%ger Sicherheit davon auszugehen, daß alle 4 WEGs die Anschaffung einer neuen Heizung zu tragen hätten.

Laut Teilungserklärung muß eine Veränderung der Betriebskosten der Heizung mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Das wären bei 44 Parteien, 29 Parteien die mindestens zustimmen müssten. Da die heizungsbetreibende WEG aber nur 28 Parteien hat, ist sie her doch nicht alleine entscheidungsbefugt, oder? Die Hausverwaltung sieht das aber anders und sagt, die heizungsbetreibende WEG habe eben dieses Recht auf alleinigen Entscheid. Das entbehrt aber jeder Grundlage. Stattdessen wird damit gedroht, die Heizung dann eben für die 3 weiteren WEGs abzustellen.

damit ist m.E. nach was anderes gemeint. Nämlich z.B. die Umstellung von Aufteilung 50/50 auf anderen Maßstab ( 30/70 z.B.)
Hier geht es doch um die Ermittlungsart der Heizkosten . Und da kann die Verwaltung wohl tatsächlich die Methode ihrer Wahl bestimmen und auch ändern.

Warum Waermemengenzaehler? Es gibt auch Heizkostenverteiler, die nicht nach dem Verdunsterprinzip arbeiten.