Einbau Wärmemengenzähler

hallo,

wer hat mit dem Einbau von Wärmemengenzählern für Warmwasser - Pflicht ab 2014 - Erfahrungen?
Gibt es Gründe, die einen vom Einbau befreien? die bisherigen Auskünfte des Heizungsbauers sagen, dass nur bauliche Gründe anerkannt werden.

Danke für eine Antwort
Elfriede

Hallo!

geht es um Mehrfamilienhaus/Mietshaus ? Dann gelten wirklich nur die technischen/baulichen Gründe als Ausnahme. Mit allen Nachteilen. Mieter darf Abrechnung kürzen !

Die Vorschrift gilt für den Einbau eines Wärmezählers VOR dem Warmwasserspeicher,wenn der von der Heizung(Gas,Öl,Fernwärme) beheizt wird.
Nur so kann man die aufgewendete Energie für die WW-Bereitung genau ermitteln.
Die pauschale Methode mit den 18% der Heizkosten (Heizung und WW gemeinsam) geht nicht mehr !

In den Wohneinheiten hat es dann Wasseruhren für Warmwasser und Kaltwasser. Jetzt kann man es genau ausrechnen und das sogar fast allein ohne Hilfe einer Abrechenfirma.

MfG
duck313

man darf nur verzichten wenn der Aufwand unzumutbar groß ist. Die Anforderungen hierfür sind recht hoch, bei einer normalen Heizung ist der Aufwand auf jeden Fall zumutbar.

Der Zähler macht ja auch durchaus Sinn, denn Ziel sollte ja eine faire Abrechnung sein.
Die Warmwasseranteile, die sich nach dem Abtrennung mittels Wärmezählers ergeben sind wesentlich höher als die über die Formel nach HKVO errechneten. Das hat damit zu tun, dass sich bisher alle Einsparmassnahmen und funktionalen Änderungen bei Heizanlagen auf der Heizungsseite niedergeschlagen haben. Auf der Warmwasserseite wird in Relation zum Heizbetrieb viel mehr Energie verbraucht. Als VIel- oder WEnig-WW-Verbraucher ist man mit der alten Methode durchaus nicht unerheblich benach- bzw. bevorteilt.
Die Kosten sind moderat, also sollte man sich demgegenüber auch nicht verschliessen…